Personelle Angelegenheiten 
Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg und des nachgeordneten Bereichs.
Beihilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Bedienstete im öffentlichen Dienst Beihilfe zu Kosten, die ihnen (gegebenenfalls auch für Angehörige) durch Krankheit, Geburten und Todesfälle entstehen. mehrwww.bra.nrw.de/213549
Bezirkspersonalrat bei der Bezirksregierung Arnsberg
Der Bezirkspersonalrat (BPR) vertritt Kollegen/innen in den der Bezirksregierung nachgeordneten Behörden (z. B. Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, Staatliche Schulen) und weitere besondere Personenkreise (z. B. Schulpsychologen/innen, Schulaufsichtsbeamte/innen und Schulverwaltungsassistenzen). mehrwww.bra.nrw.de/832290
Bildschirmarbeitsplatzbrille
Der Arbeitgeber/Dienstherr erstattet unter gewissen Vorraussetzungen Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. mehrwww.bra.nrw.de/3932868
Gehaltsvorschüsse in besonderen Fällen
Landesbedienstete, die Gehalt beziehen, können unter besonderen Umständen für bestimmte außergewöhnliche Belastungen einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss in Höhe von maximal 2560 Euro pro Antrag erhalten. mehrwww.bra.nrw.de/434924
Personalrat
Der örtliche Personalrat stellt sich vor mehrwww.bra.nrw.de/1234520
Reisekostenerstattung an Angehörige der Bezirksregierung Arnsberg
Bediensteten und Beschäftigten der Bezirksregierung Arnsberg werden die Kosten für durchgeführte Dienstreisen erstattet. mehrwww.bra.nrw.de/644788
Schadensersatzstreitigkeiten
Die Bezirksregierung bearbeitet zivilrechtliche Schadensersatzfälle, soweit diese Ansprüche dem Grunde oder der Höhe nach bestritten werden. mehrwww.bra.nrw.de/462788
Trennungsentschädigung: Gewährung für Angehörige der Bezirksregierung Arnsberg
Bei Abordnungen an andere Dienstorte können Angehörige der Bezirksregierung Gelder u. a. für tägliche Fahrten zum neuen Einsatzort beantragen. mehrwww.bra.nrw.de/716220