Informationen für Bürgerinnen und Bürger 
Häufig gestellte Fragen
der Bürgerinnen und Bürger in NRW mehrwww.bra.nrw.de/3053714
Asylkoordination
Die Mitarbeiter*innen der Asylkoordination sind zuständig für die zentrale Steuerung aller Transferströme zwischen den Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW inkl. der Überwachung der Belegungssituation in den Einrichtungen (Kapazitätsmanagement). mehrwww.bra.nrw.de/3056975
EASY-Verteilung der Flüchtlinge
Die Abkürzung EASY steht für „Erstverteilung von Asylbewerbern“ und bezeichnet ein computergesteuertes Verteilungssystem des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. mehrwww.bra.nrw.de/3056999
Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA)
Zentraler Anlaufpunkt in NRW: die Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum mehrwww.bra.nrw.de/3919724
Förderung der sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW
Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Förderung der hauptamtlichen Flüchtlingsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen. mehrwww.bra.nrw.de/3057043
Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen
Die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich Einrichtungsmanagement sind zuständig für die Akquise und den Betrieb der Unterbringungseinrichtungen im Regierungsbezirk Arnsberg. mehrwww.bra.nrw.de/3056988
Minderjährige Asylsuchende
Minderjährige Asylsuchende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden zunächst zusammen mit ihren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten in den Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht und anschließend zusammen als Familie einer Kommune zugewiesen. mehrwww.bra.nrw.de/3099193
Rechtliche Angelegenheiten im Flüchtlingsbereich
Hierzu zählt unter anderem die Bearbeitung von Verwaltungsstreitverfahren. mehrwww.bra.nrw.de/3057082
Sicherheit der Flüchtlinge
Das Land NRW und die Bezirksregierung Arnsberg tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Flüchtlinge in den Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk Arnsberg. mehrwww.bra.nrw.de/3057010
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern ohne ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte nach Deutschland kommen, gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen. mehrwww.bra.nrw.de/3057054