Nur geringe Bodensenkungen außerhalb des Einwirkungsbereiches
Die landesweit zuständige Abteilung für Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg hatte im Jahr 2014 ein interdisziplinäres Wissenschaftlerteam mit der Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme zur „Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb prognostizierter Einwirkungsbereiche aktiver und in jüngerer Zeit stillgelegter Steinkohlenbergwerke der RAG AG“ beauftragt.
Geringe Bergsenkungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereichs
Das jetzt vorgelegte Gutachten für den Bereich des Bergwerkes West deckt einen Abbauzeitraum von Anfang 2003 bis Mitte 2015 ab. Das Bergwerk West hat Ende des Jahres 2012 seine Förderung eingestellt. Professor Busch und sein Gutachterteam zeigen auf, dass im betrachteten Zeitraum Senkungen von bis zu 10 cm außerhalb der prognostizierten Einwirkungsgrenze des Rahmenbetriebsplans aufgetreten sind. Nach den Ergebnissen des Gutachtens treten signifikante Höhenänderungen bis maximal 10 cm außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereichs des Rahmenbetriebsplans im Senkungsgebiet Rheinkamp, Repelen, Utfort und Hülsdonk (Stadt Moers), im Senkungsgebiet Rheinberg (Annaberg, Ossenberg und Millingen, im Senkungsgebiet Hoerstgen (Kamp-Lintfort) und Oermten (Issum) und im Senkungsgebiet Kamp-Lintfort (Rossenray, Stadtkern, Lintfort, Geisbruch, Gestfeld und Dachsbruch) auf, die sehr wahrscheinlich durch den Steinkohlenbergbau zwischen 2003 und 2012 hervorgerufen wurden.
Ein weiterer Aspekt des Gutachtens war die Überprüfung der Bergschadensrelevanz der festgestellten Senkungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereichs. Hier kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass die Bodenbewegungen keinerlei Bergschäden erwarten lassen.Die Gutachter haben auch das Prognoseverfahren, das in den bergrechtlichen Zulassungsverfahren zur Ermittlung des Einwirkungsbereichs angewandt wurde, überprüft. Die Richtigkeit des angewandten Verfahrens und der verwendeten Parameter wurden von den Gutachtern bestätigt. Grundsätzlich kommen neben den bergbaulich verursachten Bodenbewegungen auch andere Ursachen für Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche in Frage. Diese können u. a. hydrogeologische oder hydrologische Veränderungen (z. B. durch Grundwassergewinnung oder -entzug) sein. Die Gutachter weisen darauf hin, dass „eine Abgrenzung von Gebieten mit ausschließlich durch im Betrachtungszeitraum aktiven Bergbau verursachten Senkungen aus messtechnisch ermittelten Höhenänderungen mit 100%er Sicherheit nicht möglich ist“. Bei der näheren Untersuchung der o. g. Senkungsgebiete konnten durch die Gutachter teilweise geringe Zusammenhänge oder räumlich-zeitliche Überlagerungen zwischen den detektierten Höhenänderungen und altbergbaulichen, hydrogeologischen und sonstigen Einflüssen festgestellt werden.
Die Ergebnisse des Gutachtens wurden den Mitgliedern des parlamentarischen Unterausschusses für Bergbausicherheit zur Information vorgelegt. Im Rahmen der Transparenzinitiative des Landes NRW ist es vorgesehen, im Herbst 2016 die Verwaltungen der betroffenen Kommunen (Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg, Gemeinden Alpen, Issum und Rheurdt) und der Kreise Kleve und Wesel über die Ergebnisse des Gutachtens zu informieren.
Info-Bereich
Kontakt:
-
Pressestelle
der Bezirksregierung Arnsberg
Telefon 02931 82-2120/-2170
Telefax 02931 82-2467
pressestelle@bezreg-arnsberg.nrw.de