Bezirksregierung
Arnsberg
24.09.2018
Dank und Anerkennung

10 Jahre Ehrenamtskarte

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung vor 10 Jahren zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt.

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung vor 10 Jahren zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt.

Dieses Jubiläum war für Regierungspräsident Hans Josef Vogel Anlass, ehrenamtlich tätige Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie Repräsentanten der beteiligten ersten Städte, Gemeinden zu einem Gedankenaustausch einzuladen.

Auch der parlamentarische Staatsekretär Klaus Kaiser unterstrich mit seiner Teilnahem den hohen Stellenwert, den die Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement für das gesellschaftliche Zusammenleben beimisst.

Regierungspräsident Hans Josef Vogel wies in seiner Begrüßung auf die große Motivation vieler ehrenamtlich tätiger Menschen hin, die sich sehr bewusst für einen Einsatz für die Allgemeinheit entscheiden.

„Bürgerschaftliches Engagement ist etwas, das immer von Herzen kommt, das die Leidenschaft bezeichnet, mit der wir als Bürgerinnen und Bürger etwas für uns, für unsere Nachbarschaft und für unsere Stadt, in der wir leben, tun. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung und nicht etwa „Entlohnung“ des großen ehrenamtlichen Einsatzes der Bürgerinnen und Bürger. Aus dem Regierungsbezirk Arnsberg nehmen 56 Kommunen an diesem Projekt teil.“

Info

Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen. Auch die Kommunen gewähren Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote, und sie werben bei privaten Anbietern um deren Beteiligung am Programm.

Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Andere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt. Lesen Sie hier, ob sich Ihre Kommune am Programm beteiligt, und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Karte zu erhalten.

Die Ehrenamtskarte können Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises beantragen. Hier finden Sie die zuständige Kontaktperson in Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung, die die Vergabe der Ehrenamtskarte organisiert und Ihre Fragen beantwortet.

Inhaberinnen und Inhaber unserer Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw.

Die Ehrenamtskarte gilt in ganz Nordrhein-Westfalen in allen teilnehmenden Kommunen. Unsere Partner weisen auf ihre Beteiligung am Programm hin. Achten Sie daher auf entsprechende Hinweise an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften.