03.02.2021
Betreuungsentschädigungsprogramm des Landes für Selbständige und Freiberufler für Kinderbetreuung
Der Antrag auf die NRW Betreuungsentschädigung kann ausschließlich digital über die Homepage der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Für ein reibungsloses und zügiges Verfahren wurden technische Vorraussetzungen geschaffen.
Die Antragstellung ist möglich. Informationen dazu können der Pressemitteilung vom 26.02.2021 (Betreuungsentschädigung: Digitaler Antrag kann ab sofort gestellt werden) entnommen werden.
Weitere Informationen zu dem Betreuungsentschädigungsprogramm des Landes für Selbständige und Freiberufler für Kinderbetreuung können der Pressemitteilung vom 27.01.2021 (Mehr Kinderbetreuungstage auch für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen) entnommen werden.
Info-Bereich
Kontakt:
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Pressestelle
der Bezirksregierung Arnsberg
Telefon 02931 82-2120/-2170
Telefax 02931 82-2467
pressestelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
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