Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Antragstellung - Sozialpädagog*in oder Sozialarbeiter*in
Wichtig!
Der Antrag auf Anerkennung ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Die Bezirksregierung Arnsberg erteilt die staatliche Anerkennung, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Regierungsbezirk Arnsberg haben.
Antragsunterlagen für die Anerkennung als Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit Ausbildung im Ausland
Welche Unterlagen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Personen, die im Ausland studiert haben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Form der Antragsunterlagen.
Für die Antragstellung benutzen Sie bitte den Vordruck Erteilung der staatlichen Anerkennung. Der Antrag ist vollständig auszufüllen.
Bitte beachen Sie die Haufig gestellten Fragen zur Antragsstellung.
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Merkblattwww.bra.nrw.de/4287086 [pdf, 407KB]
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Kostenübernahmeerklärungwww.bra.nrw.de/4287076 [pdf, 20KB]
Info-Bereich
Kontakt:
Downloads:
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Hinweise zum Datenschutzwww.bra.nrw.de/4287689 [pdf, 368KB]