Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Mann hält einen blauen Stempel in der Hand und deutet an, ein Schriftstück stempeln zu wollen.

An- und Zuerkennung der Fachhochschulreife

Die volle Fachhochschulreife wird in der Regel erworben durch einen schulischen und einen praktischen Teil.

Wichtig!

Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Bezirk der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde.

Die Bezirksregierung Arnsberg ist somit nur dann für Sie zuständig, wenn die besuchte Schule (mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife) im Regierungsbezirk Arnsberg lag oder Sie die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg, Hessen oder Thüringen erworben haben.

Welche Bezirksregierung für Sie zuständig ist, finden Sie rechts unter "Weitere Informationen im Internet", Bildungsportal NRW.

Wenn Sie die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg erworben haben, sind die vorzulegenden Unterlagen für die An- bzw. Zuerkennung ihrer Fachhochschulreife von ihrer Schulform abhängig. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im folgenden Selbsttest.


Für die An- bzw. Zuerkennung der Fachhochschulreife müssen Sie einen (formlosen) Antrag auf dem Postweg mit einem Lebenslauf und beglaubigten Fotokopien Ihrer Schulzeugnisse und der berufspraktischen Nachweise einreichen.

Bitte denken Sie daran, Ihre vollständige Anschrift sowie Ihre Telefon- oder Handynummer und eventuell E-Mail-Adresse im Lebenslauf zu vermerken.

Bitte übersenden Sie keine Originale, da ein Verlust beim Versand per Post nicht auszuschließen ist.

Beglaubigungen erhalten Sie z. B. bei Ihrer Kommunal-/Stadtverwaltung, indem Sie dort vom Original eine beglaubigte Fotokopie anfertigen lassen.