Ausgleichung von Liegenschaftsvermessungen 
Mit dem Einführungserlass ETRS89/UTM des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) vom 09.04.2004 wird für die Koordinatenberechnung im Liegenschaftskataster die flächenhafte Ausgleichung als Standardberechnungsverfahren vorgeschrieben. Nur bei direktem Anschluss der tachymetrischen Messungen an temporäre Anschlusspunkte (SAPOS) oder Anschlusspunkte aus dem Katasternachweis ist die hierarchische/lineare Koordinatenberechnung noch zulässig. In der Praxis wird jedoch immer noch die lineare Berechnung von vielen Vermessungsstellen als Standardverfahren angewendet.
Zur Umsetzung des Einführungserlasses ETRS89/UTM führt die Bezirksregierung Arnsberg in Kooperation mit den Katasterbehörden zweitägige Informationsveranstaltungen für alle Vermessungsstellen, die Liegenschaftsvermessungen ausführen durch.
Dabei soll den Teilnehmern/innen anhand von Beispielen die Ausgleichungsrechnung vermittelt werden.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Thomas Gräfrath
Telefon 02931 82-3408
Telefax 02931 82-40224
thomas.graefrath@bezreg-arnsberg.nrw.de
Downloads:
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zu Informationsveranstaltungenwww.bra.nrw.de/508437
Veranstaltungstermine, Tagesordnung und Vorträge -
zu Berechnungsbeispielewww.bra.nrw.de/508665
Mit dem Ausgleichungsprogramm WinKAFKA berechnet und dokumentiert. -
Handbuch 3: Ausgleichung im Liegenschaftskatasterwww.bra.nrw.de/508965 [pdf, 3485KB]Arbeitsgemeinschaft "Anwendung satellitengeodätischer Verfahren" bei der Bezirksregierung Köln