Bergbau Alt- und Verdachtsflächenkatalog (BAV-Kat) 
Im Land Nordrhein-Westfalen werden Erhebungen zu den ehemaligen Betriebsstätten des Bergbaus nach Maßgabe des Bodenschutzrechts durchgeführt. Im Vordergrund steht dabei die Ermittlung der historischen, bergbaulichen Flächennutzungen beziehungsweise Flächeninanspruchnahmen. Diese Informationen können Hinweise auf mögliche schädliche Bodenveränderungen geben, die im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Weiterverarbeiten von Bodenschätzen entstanden sind. Die ermittelten Daten werden im BAV-Kat unbefristet archiviert und insbesondere den für die vormals bergbaulich genutzten Betriebsstätten zuständigen Bodenschutzbehörden als historische Basisinformationen, zum Beispiel für deren Altlasten-Kataster, zur Verfügung gestellt.
Eine Auskunftserteilung aus dem Katalog erfolgt im Einzelnen für:
- Private, Architekt*innen, Bauherr*innen und Sachverständige grundsätzlich nur in dem konzentrierten Verfahren Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung (siehe rechte Spalte unter "Verwandte Themen") und
- öffentliche Stellen, entsprechend dem Verfahren Bergbehördliche Stellungnahmen für Kommunen und Behörden (siehe rechte Spalte unter "Verwandte Themen")
Bei Fragen (insbesondere der Unteren Bodenschutzbehörden) zur Katalogführung nach Landesbodenschutzgesetz wenden Sie sich bitte an die genannte Ansprechperson.
Info-Bereich
Kontakt:
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Bernhard Hoschützky
Telefon 02931 82-3976
Telefax 02931 82-45057
bernhard.hoschuetzky@bezreg-arnsberg.nrw.de
Downloads:
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Datenschutzmerkblattwww.bra.nrw.de/4129416 [pdf, 89KB]
Verwandte Themen:
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Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung Private, Architekten*innen, Bauherren*innen und Sachverständige können Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung erhalten
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Bergbehördliche Stellungnahmen für Kommunen und Behörden Die Bezirksregierung Arnsberg erarbeitet in Funktion als Trägerin öffentlicher Belange bzw. als Fachbehörde Stellungnahmen zu bergbaulichen Verhältnissen und zur Bergschadensgefährdung.
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Einsichtnahme in Grubenbilder Die bei der Bezirksregierung Arnsberg vorhandenen Grubenbilder können eingesehen werden.