Bezirksregierung
Arnsberg

Breckerfeld-Boßel

Wo liegt die Flurbereinigung?

Das neuzuordnende Gebiet ist eins von 3 aktiven Verfahren auf dem Stadtgebiet Breckerfeld im Ennepe-Ruhr-Kreis. Es erstreckt sich von Altenbreckerfeld im Norden bis zur Kreisgrenze zum Märkischen Kreis im Süden. (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

252 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

62 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Breckerfeld-Boßel.

Was bisher geschah

  • Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens am 19.12.2014
  • Bestandskraft des Einleitungsbeschlusses seit 28. Oktober 2015
  • Das Verfahrensgebiet wurde am 12. November 2015 leicht abgeändert (1. Änderungsbeschluss).
  • Die Legitimierung der Teilnehmer*innen im Verfahren wird weiter bearbeitet. Um die Interessen der unbekannten Beteiligten ordnungsgemäß zu vertreten, wurden Verfahrenspfleger beim Amtsgericht bestellt.
  • Am 26. Januar 2016 fand die Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes (5 ordentliche und 5 stellvertretende Mitglieder) statt. In der anschließenden konstituierenden Sitzung bestimmte der neugewählte Vorstand Herrn Heiner Born zum Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft (TG) Breckerfeld-Boßel.
  • Die Übergabe des Zuwendungsbescheides erfolgte am 8. August 2016 an den TG-Vorsitzenden Herrn Born und Bürgermeister Andrè Dahlhaus.
  • Durchgeführt wurde der Grundsatz- und Landschaftstermin (17. Januar 2017) mit den Trägern öffentlicher Belange inkl. Naturschutzverbände und TG-Vorstand für die Aufstellung des Planes nach § 41 FlurbG
  • 18. September 2017 war der Startschuss für die Einleitung der Wertermittlung.
    Die Ergebnisse sollen allen Eigentümern*innen in 2024 bekannt gegeben werden. Gleichzeitig findet dann der sogenannte Planwunschtermin statt.
  • Die Vermessung der Verfahrensgrenze (08/2018 – 03/2020) mit einer Länge von 8,2 km von insgesamt ca. 9,4 km konnte mit der Übernahme der Vermessungsergebnisse im Frühjahr 2020 in das Liegenschaftskataster zum Abschluss gebracht werden.
  • Am 18. Mai 2018 wurde der 2. Änderungsbeschluss bekanntgegeben.
  • Der Plan nach § 41 FlurbG, als Grundlage für den Wegebau, wurde am 16.10.2018 genehmigt.
  • Im November 2018 bis Februar 2019 fanden intensive Gespräche mit den Eigentümern entlang der Wege für die Bauerlaubnis statt. Mit deren Zustimmung konnte der Vorausbau der Wege stattfinden:
  • im Januar 2019 erbrachten einige Eigentümer für Vorarbeiten (Hecken auf den Stock gesetzt und Lichtraumprofil freigeschnitten) für den geplanten Wegebau Eigenleistungen,
  • 6. Februar 2019 Auftragsvergabe der Baumaßnahmen,
  • unter Beachtung der Vorgaben des Naturschutzes startete am 1. August 2019 die Tiefbauphase,
    Die Bauüberwachung führte die Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 33 durch.
  • noch fehlende Ableitungen des Oberflächenwassers (zur Erleichterung der zukünftigen Wegeunterhaltung) an den neu gebauten Wegen wurden 2020 ergänzt.
    Das Investitionsvolumen von rund 500.000 Euro konnte am 18. September 2020 zum Abschluss gebracht werden.
  • Durchführung des Gewährleistungstermines in 2023 mit dem Vorstand und der Baufirma
  • Im Jahre 2021 führten die Auszubildenden des Dezernates 33 die vermessungstechnische Aufnahme der Gebäudebestände durch. Parallel untersuchte der Vermessungstrupp in der Ortslage Boßel die Liegenschaftsgrenzen für die anstehende Ortslagenregulierung.
  • 2023 wurde der 3. Änderungsbeschluss aufgestellt und bekanntgegeben. Dabei wurden Wege und Bachläufe ausgeschlossen, sowie Grundstücke hinzugezogen. 
  • Vollzug der Kompensationsmaßnahme 7009

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Aufbereitung der Wertermittlungsergebnisse 
  • Vorbereitung der Planwunschtermine für Einzelgespräche
  • Vermessung der Teil-Verfahrensgrenze gemäß des 3. Änderungsbeschlusses
  • Umsetzung der Kompensationen auf Grundlage des Planes nach § 41 FlurbG
  • Ortslagenregulierung von Boßel

Es folgen:

  • Aufstellen des Flurbereinigungsplanes

Projektbeschreibung

Verfahrensart und Ziele

Die Flurbereinigung Breckerfeld-Boßel ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ausgangssituation

Der Bedarf zur Flurneuordnung entwickelte sich aus

  • dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) „Region südlicher Ennepe-Ruhr-Kreis, Städte Breckerfeld und Ennepetal“ (2006)
  • der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) „Breckerfeld-Süd“ (2004)
  • dem Wegenetzkonzept der Stadt Breckerfeld (2014).

Ziele und Maßnahmen

Das Verfahren verfolgt folgende Ziele:

  • Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen erschließen und neuordnen
  • Das Wegenetz den aktuellen Bedürfnissen anpassen
  • Regionale Wertschöpfung unter Beachtung der schutzwürdigen Lebensräume und Arten
  • Rechtliche Verhältnisse der Grundstücke ordnen

Bodenordnung

  • Neuordnung und Arrondierung des Grundbesitzes zu wirtschaftlichen Betriebsflächen
  • Neuvermessung des Gebietes
  • Klärung von Rechtsunsicherheiten am Grundbesitz

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

Wie wird das Projekt finanziert?

Die bei der Durchführung der Flurbereinigung entstehenden Ausführungskosten werden von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und vom Land Nordrhein-Westfalen i. H. v. 80 Prozent anteilig gefördert. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Breckerfeld einen Anteil. Den verbleibenden Anteil tragen die Eigentümer.

  • Die Ausführungskosten belaufen sich insgesamt auf 736.000 Euro

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Heiner Born
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Breckerfeld-Boßel mit Sitz in Breckerfeld