Bezirksregierung
Arnsberg

Bestwig A 46

Wo liegt die Flurbereinigung?

Hochsauerlandkreis, Gemeinden Bestwig und Olsberg (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

1070 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

181 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bestwig A 46.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung am 25.09.2008
  • Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am 12.01.2009
  • Bauerlaubnis- und Grunderwerbsverhandlungen seit 2009
  • Feierlicher erster Spatenstich der Baumaßnahme am 04.09.2009
  • Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung im Mai 2011
  • Bekanntgabe der Ergebnisse der Nachschätzung im Oktober 2017
  • Feststellung der Wertermittlung am 24.11.2017
  • Vergabe der Grenzvermessung des Neuvermessungsgebiets an 5 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in 2017
  • Verkehrsfreigabe der A 46 und des Zubringers B 480n am 18.11.2019
  • Planwunschtermine von September bis Oktober 2020
  • Teilweise Übernahme der Feststellung der Neuvermessungsgebietsgrenze im Liegenschaftskataster im Herbst 2021

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Auf der Grundlage der Planwünsche der einzelnen Teilnehmer*innen, wird zurzeit der Neubestand erstellt. Zuvor hat der Termin „fachaufsichtliche Vorprüfung“ mit dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium NRW, der zur Qualitätssicherung beiträgt, stattgefunden. 
  • Gleichzeitig haben die Vermessungsarbeiten Vorort begonnen. Dies sind die Aufmessung der Autobahn A 46, der Bundesstraße B480n und der gemeinschaftlichen Wege und Gewässer im Neuvermessungsgebiet.

Projektbeschreibung

Für die Straßenbaumaßnahme werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Das Straßenbauprojekt umfasst:

  • den ca. 5,6 km langen Neubau der A 46 von der Anschlussstelle Bestwig bis zur Anschlussstelle Nuttlar und
  • den Neubau des Zubringers B480n von der Anschlussstelle Nuttlar bis zur B480n nordwestlich von Olsberg mit einer Länge von ca. 2,9 km.

Für das Projekt werden Flächen in der Größe von rund 132 ha benötigt. Davon entfallen ca. 52 ha auf Straßenflächen, die definitiv erworben werden müssen und ca. 80 ha auf Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, welche unter Umständen auch gegen Geldentschädigung im Privateigentum verbleiben können. Bisher konnten dem Unternehmensträger, dem Landbetrieb Straßenbau NRW, die benötigten Flächen bereitgestellt werden.

Verfahrensart

Das Verfahren ist eine Unternehmensflurbereinigung nach §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Das Verfahren verfolgt den Zweck, den Landverlust, der durch die überregionale Großinfrastrukturanlage entsteht, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und Nachteile für die allgemeine Landeskultur, zu heilen oder zu vermindern.

Bodenordnung

  • Flächenbereitstellung für die Straßentrasse sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Abwendung von Enteignungsmaßnahmen

Neugestaltungsplanung

  • Bewahrung der forst- und landwirtschaftlichen Betriebe vor wirtschaftlichen Schäden, die ihre Existenz gefährden könnten.
  • Vermeidung und Beseitigung von Nachteilen für den forst- und landwirtschaftlichen Grundbesitz, dabei insbesondere
    • Minimierung von An- und Durchschneidungsschäden
    • Sicherung bzw. Wiederherstellung der Grundstückserschließung
    • Restflächenverwertung

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten, die durch das Infrastrukturprojekt verursacht werden, tragen das Land NRW und die Bundesrepublik Deutschland als Bundesstraßenverwaltung.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretende Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft