Bezirksregierung
Arnsberg

Grevenstein-Homert

Wo liegt die Flurbereinigung?

Hochsauerlandkreis, Stadt Meschede (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

428 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

91 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Meschede-Grevenstein.

Was bisher geschah

Aus- und Neubau von ca. 5 Kilometern Waldwirtschaftwege im ersten Bauabschnitt und weitere 11 Kilometer Waldwirtschaftswege im zweiten Bauabschnitt, sowie eine forstwirtschaftliche Wegebaumaßnahme in der Gemarkung Salwey auf einer Länge von 2 Kilometern.

  • 2010:
    • Begründung des Verfahrens durch Teilungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahrens Eslohe-Salwey
    • Öffentlich, rechtliche Genehmigung zum Bau von Waldwegen
    • Wegebau - erster Bauabschnitt
    • Untersuchung der Verfahrensgrenze
    • Absteckung und Aufmessung der neuen Grenzen der Wege, Gewässer und bedingten Grundstücke
  • 2011:
    • Wegebau - zweiter Bauabschnitt
    • Untersuchung der Verfahrensgrenze
    • Absteckung und Aufmessung der neuen Grenzen der Wege, Gewässer und bedingten Grundstücke
  • Planwunschtermine 2012/13 und 2017
  • Vorlage des Flurbereinigungsplanes 2019
  • Vorlage des Nachtrages 1 zum Flurbereingungsplanes 2020

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

Im Verfahren wurde der Flurbereinigungsplan und ein Nachtrag zur wertgleichen Landabfindung vorgelegt. Es liegen 2 Widersprüche dagegen vor. Die Bearbeitung dieser Widersprüche und die Bewertung des aufstehenden Holzes sind die nächsten Verfahrensschritte.

Projektbeschreibung

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Meschede-Grevenstein ist ein Teilgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Eslohe-Salwey und entstand durch Teilungsbeschluss vom 1.03.2010.
Aus verfahrenstechnischen Gründen wurde das Flurbereinigungsverfahren später in zwei Teilgebiete aufgeteilt.
Das Teilgebiet Grevenstein-Homert grenzt im Bereich „Homert“ unmittelbar an das Teilgebiet Eslohe-Salwey an.

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Meschede-Grevenstein ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

  • Schaffung einer bedarfsgerechten Walderschließung unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen, insbesondere des Naturschutzes und der Landentwicklung
  • Neuordnung des Grundbesitzes
  • Ordnung der rechtlichen Verhältnisse
  • Neuvermessung zur Sicherung der Eigentumsgrenzen

Bodenordnung

  • Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Wald

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Umweltschonender Ausbau des vorhandenen Wegenetzes zur Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch stabilen Fortwirtschaft
  • Die Waldwege werden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. In Waldbereichen werden dazu oft Nadelwaldbestände in Laub- /-mischwald umgebaut. Bachläufe können wieder naturnah ausgebaut werden, Uferbereiche werden wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen.

Naherholung und Tourismus

  • Land- und Forstwirte*innen sind heutzutage nicht mehr die alleinigen Nutzer der Wege. Daher können in den Planungen auch beispielsweise Wander- oder Radwegekonzepte mit umgesetzt werden.
  • Auch weitere Einrichtungen Schutzhütten für Wanderer, Ruhebänke usw. können in einem Flurbereinigungsverfahren gebaut und gefördert werden.

Landbeitrag

Die für die Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen (insbesondere für den Wegebau) haben die den Erschließungsvorteil erhaltenden Grundstückseigentümer*innen durch Landabzug von 3,5 Prozent im Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke bereitzustellen. Bereits vorhandene Wegegrundstücke werden angerechnet; nur der darüberhinausgehende Bedarf ist durch Landabzug bereitzustellen.

Hinweis zur Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte gem. § 14 FlurbG

Inhaber*innen von Rechten, die nicht im Grundbuch stehen, sind aufgefordert, diese zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.

Zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens wurde darauf hingewiesen. Viele Verträge wurden nach Einleitung des Verfahrens geschlossen und sind deshalb nun unverzüglich anzumelden. Generell gilt, was der Flurbereinigungsbehörde nicht mitgeteilt bzw. angemeldet wird, kann auch nicht von der Flurbereinigungsbehörde in Sinne einer wertgleichen Abfindung berücksichtigt werden. Die Flurbereinigungsbehörde weist somit eindringlich darauf hin unverzüglich solche Rechte anzumelden.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Ausführungskosten werden vom Land NRW, dem Bund und der Europäischen Union gefördert. Hierbei werden die Kosten für den Wegebau zu 70 Prozent über die Landesforstverwaltung und die Kosten für Vermessung, Naturschutz etc. zu 80 Prozent aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz bezuschusst.

Die Eigenanteile (30 Prozent vom Wegebau, 20 Prozent von den übrigen Kosten) bringen die Teilnehmer nach dem Wert ihrer neuen Grundstücke auf.

Alle anderen Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

  • Ausführungskosten
    • Vermessung (120.000 Euro)
    • Wegebau (387.000 Euro)
  • Beiträge Teilnehmergemeinschaft gesamt: ca. 140.000 Euro

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft