Bezirksregierung
Arnsberg

Hallenberg

Wo liegt die Flurbereinigung?

Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Hallenberg. Es liegt im Südosten des Hochsauerlandkreises und grenzt an das Land Hessen. (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

2405 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

1.749 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hallenberg.

Was bisher geschah

  • Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens 1980
  • Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes 1996
  • Wegeausbau (5 Baulose) 1996-2001
  • Vorläufige Besitzeinweisung in den neuen Bestand 2002
  • Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 2004
  • Holzwertausgleich für die den Besitzer wechselnden Holzbestände 2008
  • Erlass der Ausführungsanordnung - Eintritt des neuen Rechtszustandes 2013
  • Durchführung von Wegeunterhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung des Naturhaushaltes und Entwicklung der Landschaft 2015
  • Allgemeine Grundbuchberichtigung gem. § 79 FlurbG seit 2018
  • Grundbuchberichtigung gem. §79 FlurbG abgeschlossen
  • Schlussfeststellung 14.05.2021

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Archivierung der Akten 2023

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Hallenberg ist ein Regelflurbereinigungsverfahren nach § 1 Flurbereinigungsgesetz.

Bodenordnung

Anpassung des vorhandenen aus der Separation von 1912 stammenden Wegenetzes an die Bedürfnisse moderner Land- und Forstwirtschaft. Eine Umgestaltung und ein naturschonender Ausbau waren daher erforderlich. Das neue Wegenetz dient auch der Freizeit und Erholung.

Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes (Realteilungsgebiet) nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und zweckmäßige Gestaltung nach Lage, Form und Größe.

Bereitstellung naturschutzwürdiger Flächen für das Land NRW und die NRW-Stiftung für einen integralen Biotopschutz.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.
  • Auch im landwirtschaftlichen Bereich wird das Wegenetz verbessert, damit es den heutigen Anforderungen gerecht wird.

Bisherige Verfahrensergebnisse

  • 96 km Wirtschaftswegebau (6 km in Asphalt, 90 km in Schotter)
  • Das Zusammenlegungsverhältnis der Flurstücke, das ist das Verhältnis der Anzahl der alten Flurstücke gegenüber der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke, beträgt 1,8:1 (3839 alte Flurstücke gegenüber 2143 neuen Flurstücken).
  • 154 ha naturschutzwürdige Flächen wurden in den Kernbereichen des Vogelschutzgebietes „Medebacher Bucht“ in den Besitz von Land NRW und NRW-Stiftung überführt. Sie werden von ortsansässigen Landwirten nach vertraglichen Vorgaben extensiv bewirtschaftet.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Ausführungskosten für Wegebau, landschaftsgestaltende Anlagen, Vermessung und sonstige Maßnahmen betragen 3.354.000,00 Euro. 15 Prozent dieser Kosten tragen die Grundstückseigentümer. 85 Prozent werden durch Zuwendungen von Land, Bund und EU gedeckt.

Für die Überführung von 154 ha naturschutzwürdiger Flächen in den Besitz des Landes NRW und der NRW-Stiftung haben diese zusammen 1.235.000,00 Euro bereitgestellt.

Die Verfahrenskosten (Verwaltungskosten der Flurbereinigungsbehörde) trägt das Land NRW.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft