Bezirksregierung
Arnsberg

Schmallenberg

Wo liegt die Flurbereinigung?

Hochsauerlandkreis, Stadt Schmallenberg (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

301 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 55 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Schmallenberg.

Was bisher geschah

  • Bodenordnung im umfangreichen Maß
  • Aus- und Neubau von ca. 9 Kilometern Waldwirtschaftswege
  • Ausweisung von landschaftsgestaltenden Anlagen
  • Einleitung des Verfahrens 1995
  • Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes und Wegebau 2001
  • Aufmessung der Wege, Gewässer und bedingten Grundstücksgrenzen 2000
  • Aufstellung des Flurbereinigungsplanes 2004
  • Ausführungsanordnung und Berichtigung der Grundbücher 2006
  • Berichtigung des Liegenschaftskatasters 2018
  • Das Verfahren wurde im Dezember 2021 beendet.

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

Das Flurbereinigungsverfahren ist rechtlich und tatsächlich ausgeführt. Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden berichtigt und das Verfahren ist mit der Schlussfeststellung vom 20.12.2021 beendet worden.

Projektbeschreibung

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG. Es erstreckt sich auf drei größere Teilgebiete und mehrere kleine Exklaven im Süden der Stadt Schmallenberg. Im Verfahrensgebiet befindet sich erheblicher zersplitterter Waldgrundbesitz. Dieser soll durch Bodenordnung so zusammengelegt werden, dass größere Bewirtschaftungseinheiten entstehen um eine ökologisch ausgerichtete Forstwirtschaft zukünftig zu ermöglichen.

Das im Verfahren befindliche Wegenetz bedarf der dringlichen Ausbesserung und weiterer Ergänzung durch Neubau von Waldwirtschaftswegen.

Nur nach Arrondierung und Verbesserung des Wegenetzes ist eine moderne Forstwirtschaft möglich.

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Schmallenberg ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

  • Neuordnung des Grundbesitzes
  • Schaffung einer bedarfsgerechten Walderschließung unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen
  • Ordnung der rechtlichen Verhältnisse
  • Neuvermessung zur Sicherung der Eigentumsgrenzen

Bodenordnung

  • Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Wald

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Umweltschonender Ausbau des vorhandenen Wegenetzes zur Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch stabilen Fortwirtschaft
  • Die Waldwege werden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. In Waldbereichen werden dazu oft Nadelwaldbestände in Laub- /-mischwald umgebaut. Bachläufe können wieder naturnah entwickelt werden, Uferbereiche werden wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen.

Naherholung und Tourismus

  • Land- und Forstwirte*innen sind heutzutage nicht mehr die alleinigen Nutzer der Wege. Die Multifunktionalität, insbesondere in Bezug auf den Tourismus, wird bei der Planung mitberücksichtigt.

Landbeitrag

Die für die Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen (insbesondere für den Wegebau) haben die den Erschließungsvorteil erhaltenden Grundstückseigentümer durch Landabzug von 2,0 % im Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke bereitzustellen. Bereits vorhandene Wegegrundstücke werden angerechnet; nur der darüberhinausgehende Bedarf ist durch Landabzug bereitzustellen.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Ausführungskosten werden zu 80 Prozent vom Land NRW, dem Bund und der Europäischen Union gefördert.
Die Eigenanteile von 20 Prozent bringen die Teilnehmer nach dem Wert ihrer neuen Grundstücke auf.
Alle anderen Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

  • Vermessung (142.000 Euro)
  • Wegebau (179.000 Euro)
  • Ausgleiche (60.000 Euro)
  • Entschädigungen (20.000 Euro)
  • Sonstige Ausgaben (12.000 Euro)
  • insgesamt rund 409.000 Euro
  • Zuwendungen (327.000 Euro)
  • Eigenleistung der Teilnehmer (82.000 Euro)

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft