Bezirksregierung
Arnsberg

Sundern-Hachen

Wo liegt die Flurbereinigung?

Hochsauerlandkreis, Stadt Sundern (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

515 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Ca. 100 Grundstückseigentümer*innen und Erbbaurechtsinhaber*innen nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Sundern-Hachen.

Was bisher geschah

  • Einleitungsbeschluss 2013
  • Vorstandswahl 2014
  • Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes 2017
  • Ausbau des Wege- und Gewässernetzes 2018
  • Vermessung des Verfahrensgebietes 2019-2020

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Derzeit Vermessung des Umrings des Verfahrensgebietes sowie Vermessung der Wege und Gewässer
  • Planwunschtermin, Feststellung der Wertermittlung sowie Aufstellung des Flurbereinigungsplanes in 2021
  • Ausführungsanordnung ca. 2023
  • Berichtigung der öffentlichen Bücher und Schlussfeststellung ca. 2024

Projektbeschreibung

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wurde vom Forstamt Oberes Sauerland in Schmallenberg angeregt und beantragt auf dem Stadtgebiet von Sundern, nordwestlich und südöstlich des Ortes Hachen. Dort liegen ca. 515 ha Waldfläche, die sich durch zersplitterten Grundbesitz in der Eigentumsstruktur auszeichnen.

Das vorhandene, zum Teil sogar fehlende Wegenetz ist teilweise nicht mit Lastkraftwagen befahrbar. Hierbei spielt der Standard der heute an die Erschließung von Waldgebieten angelegt wird insofern eine Rolle, dass die Breite der Wege, die Stabilität, die Kurvenradien und insbesondere bei den vorhandenen Wegen die Wasserführung nicht den heutigen nötigen Erfordernissen entspricht.

Durch vorliegendes Urkataster sind seit mehr als 100 Jahren die Grenzen nicht mehr untersucht worden und somit unsicher. Es herrscht teilweise Unklarheit über die Eigentums- und Grenzverhältnisse.

Die teils langen und schmalen Grundstücksformen, erlauben keine moderne Waldwirtschaft.

Die Eigentumsstrukturen, gekennzeichnet durch Besitzzersplitterung, und die nicht optimale Erschließung lassen eine nachhaltige, naturnahe und wirtschaftliche Waldbewirtschaftung, wie sie die Landesforstverwaltung in ihrem Leitbild verlangt, in Zukunft nicht mehr zu.

Verfahrensart

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Die Ziele des Verfahrens sind die Agrarstrukturverbesserung, Bodenordnung, Neuvermessung, Landschaftspflege und Naturschutz.

Es ist insbesondere vorgesehen, durch umweltschonenden Ausbau der Waldwege und die Anlage von Holzlagerplätzen die Forstwirte und die in Forstbetriebsgemeinschaften organisierten Waldbesitzer in die Lage zu versetzen, zukünftig eine moderne, naturnahe und nachhaltige Forstwirtschaft betreiben zu können.

Die gegenwärtigen Wegeverhältnisse gestatten dem ansässigen holzverarbeitenden Gewerbe, seinen Rohstoffbedarf nur in beschränktem Maße aus der Region zu decken.

Der im Flurbereinigungsverfahren geplante Ausbau des vorhandenen Waldwegenetzes soll die Voraussetzungen zur Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch stabilen Forstwirtschaft schaffen, wie sie als Zielsetzung im NRW-Programm „Ländlicher Raum“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Ministeriums für Umwelt, und Naturschutz Landwirtschaft, und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) formuliert ist.

Nach der Sanierung der Wirtschaftswege und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen (Zusammenlegung von Besitzstücken) besteht die Aussicht für die Forstwirte, dass sich die Holzwerbungsmöglichkeiten und die Vermarktung des Holzes, insbesondere auch zu energetischen Zwecken, entscheidend verbessern.

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden
  • Für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege, oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Die Waldwege werden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.
  • Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. In Waldbereichen werden dazu oft Nadelwaldbestände in Laub- /-mischwald umgebaut. Bachläufe können wieder naturnah ausgebaut werden, Uferbereiche werden wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen.

Naherholung und Tourismus

  • Forstwirte sind heutzutage nicht mehr die alleinigen Nutzer der Wege. Daher können in den Planungen auch beispielsweise Wander- oder Radwegekonzepte mit umgesetzt werden.
  • Auch weitere Einrichtungen Schutzhütten für Wanderer, Ruhebänke usw. können in einem Flurbereinigungsverfahren gebaut und gefördert werden.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent.

  • Ausführungskosten ca. 645.500 Euro
  • Beiträge Teilnehmergemeinschaft ca. 129.000 Euro

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft