Bezirksregierung
Arnsberg

Züschen-Liesen

Wo liegt die Flurbereinigung?

Hochsauerlandkreis, Städte Winterberg, Hallenberg (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

908 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

592 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Züschen-Liesen.

Was bisher geschah

  • Aus- und Neubau von insgesamt ca. 50 Kilometern Waldwirtschaftswegen
  • Bodenordnung auf freiwilliger Basis
  • Ausweisung von landschaftsgestaltenden Anlagen wie z. B. Flächenfreistellung von Fichten und Überführung in Grünlandnutzung
  • Einleitung des Verfahrens 2003
  • Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes 2004
  • Wegeausbau 2005-2006
  • Aufmessung der Wege und Gewässer 2007
  • Absteckung der Grundstücksgrenzen 2008
  • Aufstellung des 1. Entwurfs des Flurbereinigungsplanes 2011
  • Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans 2017
  • Ausführungsanordnung – Neuer Rechtszustand 2018
  • ab 2018: Berichtigung der öffentlichen Bücher – Grundbuch und Kataster

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

Das Flurbereinigungsverfahren ist rechtlich ausgeführt. Zurzeit werden im Amtsgericht Medebach die Grundbücher der Beteiligten berichtigt. Zeitgleich wird im Katasteramt des Hochsauerlandkreises das amtliche Verzeichnis fortgeführt. Ggf. 2021: Abschluss des Verfahrens.

Projektbeschreibung

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG erstreckt sich in insgesamt 11 Teilgebieten um die Ortschaften Züschen, Stadt Winterberg und Liesen, Stadt Hallenberg. Durch Realteilung sind die Eigentumsverhältnisse zersplittert und nicht so groß, dass eine nachhaltige, naturnahe, moderne Waldwirtschaft betrieben werden kann. Die Verwertung des Produktes Holz ist durch den desolaten Zustand der Waldwege nur unter erheblichem Aufwand möglich. Eine kostengünstige Holzwerbung ist nicht möglich.

Verfahrensart

Das Flurbereinigungsverfahren Züschen-Liesen ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 abs. 1 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

  • Neuordnung des Grundbesitzes
  • Schaffung einer bedarfsgerechten Walderschließung unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen, insbesondere des Naturschutzes und der Landentwicklung
  • Ordnung der rechtlichen Verhältnisse
  • Neuvermessung zur nachhaltigen Sicherung der Eigentumsgrenzen

Bodenordnung

  • Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Wald

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Umweltschonender Ausbau des vorhandenen Wegenetzes zur Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch stabilen Fortwirtschaft
  • Die Waldwege werden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. In Waldbereichen werden dazu oft Nadelwaldbestände in Laub- /-mischwald umgebaut. Bachläufe werden freigestellt und können wieder naturnah entwickelt werden, Uferbereiche werden wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen.

Naherholung und Tourismus

  • Land- und Forstwirte*innen sind heutzutage nicht mehr die alleinigen Nutzer der Wege. Daher können in den Planungen auch beispielsweise Wander- oder Radwegekonzepte mit umgesetzt werden.
  • Auch weitere Einrichtungen wie Schutzhütten für Wanderer, Ski- und Radtourismus sowie Ruhebänke usw. können in einem Flurbereinigungsverfahren gebaut und gefördert werden.

Landbeitrag

Die für die Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen (insbesondere für den Wegebau) haben die den Erschließungsvorteil erhaltenden Grundstückseigentümer durch Landabzug von 0,7 Prozent im Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke bereitzustellen. Bereits vorhandene Wegegrundstücke werden angerechnet; nur der darüberhinausgehende Bedarf ist durch Landabzug bereitzustellen.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Ausführungskosten werden zu 80 Prozent vom Land NRW, dem Bund und der Europäischen Union gefördert. Die Eigenanteile von 20 Prozent bringen die Teilnehmer nach dem Wert ihrer neuen Grundstücke auf. Alle anderen Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

Vermessung: 177.000 Euro
Wegebau: 1.065.000 Euro
Umweltschutz: 36.000 Euro
Ausgleiche: 24.000 Euro
Entschädigungen: 27.000 Euro
Sonstige Ausgaben: 22.000 Euro

insgesamt: rund 1.351.000 Euro

Eigenleistung der Teilnehmer von 20 Prozent entsprach 267.000 Euro. Davon übernahmen die Städte Winterberg 142.000 Euro und Hallenberg 57.000 Euro. Den Grundstückseigentümern verblieben somit nur 125 Euro pro vorteilshabender Grundstücksfläche.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft