Bezirksregierung
Arnsberg

Brachthausen

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Olpe, Gemeinde Kirchhundem (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

1067 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 290 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Brachthausen.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2008
  • Feststellung Wertermittlung 2017
  • Genehmigung Wege- und Gewässerplan 2010 für den Ortskern, 2013 für die Feldlage
  • Ausbau Wirtschaftswege, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Landschaftsentwicklung 2011-2014
  • Neuvermessung ab 2011

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, Anhörungstermin für 2022 geplant
  • Ausführungsanordnung für 2024 geplant
  • Schlussfeststellung für 2026 geplant

Projektbeschreibung

Die Flurbereinigung dient der Entwicklung des ländlichen Raumes. Neben der Agrarstrukturentwicklung wurde in Brachthausen auch eine Dorfentwicklung durchgeführt. Auslöser war der Bau der Ortsumgehung. Dies ermöglichte einen Rückbau der Ortsdurchfahrt.

In Brachthausen hat im letzten Jahrhundert bereits eine Flurbereinigung (Rezess) stattgefunden, so dass die Flurstücke schon zu größeren Einheiten zusammengelegt sind. Wege und Straßen aus der letzten Flurbereinigung befinden sich im Eigentum der alten Beteiligtengesamtheit, die sich nicht mehr verwalten kann. Ziel der Flurbereinigung ist es insbesondere die rechtlichen Verhältnisse zu regeln.

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Brachthausen ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Die Ziele des Verfahrens sind die Agrarstrukturverbesserung, Dorfentwicklung, Landschaftspflege und Naturschutz, Regelung der rechtlichen Verhältnisse aus dem alten Rezess.

Bodenordnung

  • Für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege, touristische Anlagen oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
  • Nutzungskonflikte zwischen Siedlungsentwicklung <> Forstwirtschaft, Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Die Waldwege werden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.
  • Auch im landwirtschaftlichen Bereich wird das Wegenetz verbessert, damit es den heutigen Anforderungen gerecht wird.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. In Waldbereichen werden dazu oft Nadelwaldbestände in Laubwaldbestände oder Mischwaldbestände umgebaut. Bachläufe können wieder naturnah ausgebaut werden. In diesem Verfahren wurden dazu Furten gebaut um die Durchlässigkeit der Gewässer zu verbessern. Durch Entfichtungen können Uferbereiche wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden.

Dorfentwicklung Brachthausen

  • Der Ortskern von Brachhausen wurde dorftypisch gestaltet, dazu wurde die Dorfstraße erneuert und zurückgebaut.
  • Auf den privaten Grundstücksflächen wurden beispielsweise Betonmauern beseitigt oder durch Natursteinmauern ersetzt, es wurden dorftypische Laubbäume gepflanzt, Pflanzbeete angelegt und vieles mehr.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 70-80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen.  Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20-30 Prozent.

Die Dorfentwicklung wurde zu den seinerzeit geltenden Förderrichtlinien mit 60 Prozent gefördert. Die Gemeinde hat den Eigenanteil an den Maßnahmen zur öffentlichen Dorfentwicklung übernommen.

Die Gesamtausführungskosten belaufen sich auf 1,7 Mio. Euro.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft