Bezirksregierung
Arnsberg

Wenden-Ost

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Olpe, Teile der Gemeinde Wenden und der Stadt Olpe, und zum Teil Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Kreuztal (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

1.122 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 500 Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 1975
  • Planfeststellung Wege- und Gewässerplan 1985
  • Wegebau im Teilgebiet Wenden-West 1986
  • Teilung des Verfahrens in Wenden-West (schlussfestgestellt) und Wenden-Ost 1998
  • Wesentliche Änderung des Wege- und Gewässerplanes 2002
  • Ausbau des Wegenetzes 2003 – 2005
  • Wegebau und Wegeinstandsetzung nach Kyrill 2007 – 2008
  • Abschluss der Neuvermessung 2009
  • Feststellung der Wertermittlung 2009
  • Planabsteckung der neuen Grenzen 2010
  • Informelle Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (1. Entwurf), Anhörungstermin 2011
  • anschließend Fortschreibung des 1. Entwurfs des Flurbereinigungsplanes (aufgrund der Einwendungen)
  • Holzbestandswertermittlung 2013
  • Informelle Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (2. Entwurf), Anhörungstermin 2014
  • Vorläufige Besitzeinweisung 2014
  • anschließend Fortschreibung des 2. Planentwurfes des Flurbereinigungsplanes (aufgrund der Einwendungen)
  • Feststellung der Holzwertermittlung 2015
  • Formelle Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, Anhörungstermin 2020
  • Ausführungsanordnung 2021

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • Schlussfeststellung 

Projektbeschreibung

Das Flurbereinigungsgebiet gehört zum westlichen Sauerland. Das Gelände hat Mittelgebirgscharakter und ist Teil des Süderberglandes. Die Höhenlage beträgt zwischen 340 m und 513 m über NN. Das Verfahrensgebiet umschließt den bereits abgeschlossenen Weiterbau der A4/B54-HTS/B54n.

Verfahrensart und Ziele

Flurbereinigung nach § 1 Flurbereinigungsgesetz

Agrarstrukturverbesserung, Dorfentwicklung, Landschaftspflege und Naturschutz

Ziele und Maßnahmen

Bodenordnung

  • Bereitstellung der Flächen im Trassenbereich der A4/B54-HTS und der B54n für den Unternehmens- bzw. Maßnahmenträger und dadurch Vermeidung von sonst notwendigen Enteignungen
  • Durch die (Straßen-)Baumaßnahme wurden Grundstücke durchschnitten. Es blieben unwirtschaftlich geformte Restflächen beiderseits der Trasse zurück. Insbesondere wurden Waldflächen durchschnitten. Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse wurden diese „Durchschneidungsschäden“ gemindert bzw. vollständig beseitigt.
  • In der Feld- und Waldlage wurde zersplitterter Grundbesitz arrondiert, d.h. zu größeren Einheiten zusammengelegt.
  • Die Ortslagen wurden „reguliert“, d.h. auch die Grenzverhältnisse in der Ortslage wurden unter Mitwirkung der Eigentümer neu gezogen. Ungünstige Grenzverhältnisse, Überbauung von Gebäuden etc. wurden bereinigt.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Durch die Trasse der A4/B54-HTS/B54n wurde das land- und forstwirtschaftliche Wegenetz durchtrennt. Daher war es notwendig, im Umfeld der Trasse das Wegenetz anzupassen und neu zu gestalten. Auch im übrigen Verfahrensgebiet sind im notwendigen Umfang Wirtschaftswege aus- bzw. neu gebaut worden.
  • Insgesamt wurden 43 km an Wirtschaftswegen gebaut, in der Regel als Schotterwege (wassergebundene Decke). Zusätzlich wurden in 2008 (nach Kyrill) 22 km Wege durch die Teilnehmergemeinschaft instandgesetzt.

Wegebau für Land- und Forstwirtschaft, z.B.

  • Wegebau zur Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen,
  • Verbesserung der Walderschließung durch Anlegen von Holzabfuhrwegen, um die Vermarktung des Holzes und die Bewirtschaftung zu erleichtern,
  • Wege dienen gleichzeitig Freizeit und Erholung (multifunktionale Wege), damit eine Erhöhung des Angebotes u. a. für Wanderer und Radfahrer

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Als Kompensation für Eingriffe in Natur- und Landschaft sind zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden. Außerdem wurden zusätzliche Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft umgesetzt.

Neuvermessung

  • Der überwiegende Teil des Verfahrens inklusive der Ortslagen wurde neu vermessen, d.h. es entsteht ein aktueller und hochgenauer Nachweis der Eigentumsverhältnisse.

Wie wird das Projekt finanziert?

Ausführungskosten

Die (zuwendungsfähigen) Ausführungskosten werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil von 20 Prozent tragen die begünstigten Teilnehmer der jeweiligen Maßnahme.

Ausführungskosten: 1,2 Millionen Euro

Verfahrenskosten

Die Verfahrenskosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

Straßenbaukosten

Die Kosten von Maßnahmen, die durch den Straßenbau verursacht wurden, trägt die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft