Bezirksregierung
Arnsberg

Ernsdorfer Bruch

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Kreuztal 

Wie groß ist die Flurbereinigung?

130 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

13 Grundstückseigentümer*innen, außerdem noch 6 Nebenbeteiligte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ernsdorfer Bruch.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2015
  • Feststellung Wertermittlung (Boden) 2017
  • Genehmigung Wege- und Gewässerplan 2018
  • Ausbau Forstwege 2018
  • Neuvermessung 2018-2019
  • Feststellung Wertermittlung (Waldbestände) 2019
  • Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmung 2019
  • Bekanntgabe Flurbereinigungsplan 2020
  • Bekanntgabe des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan 2020
  • Ausführungsanordnung 2021
  • Schlussfeststellung 2022

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Das Flurbereinigungsverfahren ist beendet

Projektbeschreibung

Ein besonderer Neuordnungsbedarf im Flurbereinigungsgebiet umfasst einen Bereich von ca. 30 ha Gemengelage mit klein- und kleinststrukturiertem zersplitterten Privatbesitz. Die Grundstücke sind ungünstig geformt und teilweise nicht erschlossen. Das Gebiet ist umschlossen von Flächen der Waldgenossenschaft Kreuztal. Alle vorhandenen Wege liegen im Eigentum der Waldgenossenschaft. Das Gebiet ist geprägt von Fichtenbeständen, weist aber durchaus unterschiedliche Waldbestände sowie ökologisch sensible Feuchtgebiete auf. Insgesamt liegen in dem Gebiet sieben Hütten, teilweise ohne rechtliche Erschließung.

Verfahrensart und Ziele

Die Flurbereinigung Ernsdorfer Bruch ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ausgangssituation

Feststellung der Notwendigkeit von Neuordnungsbedarf durch Zusammenarbeit von Flurbereinigungsbehörde und Regionalforstamt.

Ziele und Maßnahmen

Das Flurbereinigungsverfahren dient der Landentwicklung, insbesondere der Agrarstrukturverbesserung im Wald, sowie Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Gestaltung des Landschaftsbildes, insbesondere Verbesserung der forstwirtschaftlichen Verhältnisse durch Flächentausche, Arrondierung von Waldflächen und Erschließung der Grundstücke. Kompensations- und Landschaftsentwicklungsmaßnahmen zur Landschaftspflege und Naturschutz.

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen wurden zu größeren forstwirtschaftlichen Einheiten zusammengelegt
  • Hüttengrundstücke wurden zweckmäßig neugestaltet und an Wege angeschlossen
  • Zusammenlegung und Arrondierung der Grundstücke, Beseitigung des zersplitterten Grundbesitzes
  • Flächenbereitstellung für gemeinschaftliche Anlagen der Kompensationsmaßnahmen
  • Ausweisung von Gewässerflurstücken in das Anliegereigentum

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • 1,2 km Waldwege wurden zur Erschließung der Waldflächen, der Hütten und zur Holzabfuhr ausgebaut.
  • Alle Grundstücke sind durch Wege erschlossen.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

Um Natur und Landschaft zu entwickeln, erfolgt bei ca. 2,6 ha Fichtenwald ein Waldumbau zu Erlenbruchwald und in vorhandenem Erlenwald wird auf einer Fläche von ca. 0,7 ha Fichtennaturverjüngung beseitigt und ggf. erfolgt eine Erleninitialpflanzung. Durch diese Maßnahmen wird das Quellbachsystem in diesem Gebiet ökologisch optimiert und seiner natürlichen Entwicklung überlassen.

Außerdem wurde eine zweireihige Hecke mit einheimischen, überwiegend bewehrten Sträuchern mit Fruchtbildung als Vogel- und Kleinsäugernährgehölz mit Nist- und Rückzugsmöglichkeit auf einer Länge von ca. 50 m angepflanzt. Als Landschaftsentwicklungsmaßnahmen wurden mehrere Rück- oder Umbaumaßnahmen an verschiedenen Quellbächen, wie das Beseitigen von Rohrdurchlässen und das Anlegen von Furten, durchgeführt.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 70 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 30 Prozent.

  • Ausführungskosten ca. 75.000 Euro
  • Beiträge Teilnehmergemeinschaft ca. 23.000 Euro

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg