Bezirksregierung
Arnsberg

Niederndorf II

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Freudenberg (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

444 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 520 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Niederndorf II.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2016
  • Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2017
  • Holzwertgutachten 2017
  • Ankauf von Flächen im „Kleinprivatwald“ seit 2017
  • Umstellung des Verfahrens auf ein neues Bearbeitungssystem 2019

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Ankauf von Flächen im Kleinprivatwald (zugunsten der Waldgenossenschaft oder der Teilnehmergemeinschaft)
  • Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes

nächste Schritte:

  • Feststellung der Neuvermessungsgebietsgrenze
  • Wertermittlung
  • Aufstellung des Flurbereinigungsplanes
  • Ausführungsanordnung, anschließend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • Schlussfeststellung

Projektbeschreibung

Verfahrensart und Ziele

Die Flurbereinigung Niederndorf II ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Forststrukturverbesserung, Landschaftspflege und Naturschutz

Bodenordnung

  • Neuordnung des zersplitterten Waldbesitzes
  • Einbringen privater Waldflächen in die Waldgenossenschaft

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Verbesserung der unzureichenden Walderschließung durch Neubau von Wegen bzw. Ausbau des vorhandenen Wegenetzes unter Berücksichtigung der Belange von Umweltschutz, Bodenschutz, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • teilweise Neuvermessung zum Erhalt eines einwandfreien Katasterwerks

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Natur- und Landschaftsschutz sowie die naturnahe Waldwirtschaft sollen gefördert werden. Der Landschaftsplan Freudenberg wird dabei berücksichtigt.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 75 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil von 25 Prozent tragen die jeweils begünstigten Teilnehmer.

Die Ausführungskosten belaufen sich auf 334.000 Euro.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft