Bezirksregierung
Arnsberg

Lippeaue-Bergkamen-Werne

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Unna, Städte Lünen, Bergkamen, Werne, Selm und Hamm (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

525 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

77 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Lippeaue-Bergkamen-Werne.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2000
  • Grunderwerb und Landmanagement 2001-2018
  • Fortführungsvermessungen (u.a. zur Bereinigung von Unstimmigkeiten zwischen Örtlichkeit und Kataster)
  • Bekanntgabe und Feststellung der Wertermittlung sowie Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans Ende 2018
  • Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan Mitte 2019
  • Ausführungsanordnung 22.07.2019
  • Ersuchen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher 2019/2020
  • Grundbuchberichtigung abgeschlossen
  • Schlussfeststellung 18.01.2022

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Archivierung der Akten 2023

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Es handelt sich um ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 2 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz.

Ausgangssituation

Das Verfahrensgebiet setzte sich zum Einleitungszeitpunkt überwiegend aus Flächen der öffentlichen Hand zusammen. Diese Flächen bildeten zu Beginn das Verfahrenskerngebiet, dessen Erweiterung durch weitere Ankäufe sowie die Zuziehung von Flächen tauschwilliger Grundstückseigentümer im weiteren Verfahrensablauf vorgesehen war.

Ziele und Maßnahmen

Im Rahmen des Gewässerauenprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Lippeverband durch das NRW-Umweltministerium mit der Renaturierung der Lippe und ihrer Aue (Lippeauenprogramm) betraut worden. Zur Bereitstellung von Flächen für die Umgestaltung der Lippe zwischen dem Wehr in Lünen-Beckinghausen und dem Wehr Werne im Zuge des Lippeauenprogramms beantragte der Lippeverband am 03.07.2000 die Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens.

Bodenordnung

  • Bereitstellung von Flächen für das Land Nordrhein-Westfalen (Lippebauverwaltung) innerhalb der Gewässeraue durch Kauf oder Tausch.
  • Erwerb von Flächen außerhalb der Aue, die als Tauschflächen für betroffene Landwirte innerhalb der Aue geeignet sind.
  • Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden.
  • Nutzungskonflikte sollen durch Entflechtung der miteinander konkurrierenden Ansprüche des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft auf der einen und der Landwirtschaft auf der anderen Seite durch Flächentausche verträglich gelöst werden.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Dem Land Nordrhein-Westfalen konnten die zur Umgestaltung der Lippe erforderlichen Flächen durch Kauf- und Flächentausch oder durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch zur Verfügung gestellt werden.
  • Beim Flächentausch ist es gelungen diese zu größeren Einheiten zusammen zu legen. Insbesondere in Bergkamen-Heil wurde die Agrarstruktur erheblich verbessert.
  • Beim Flächenmanagement an und in der Lippeaue wurden die Belange der Pächter in besonderem Maße beachtet.
  • Wirtschaftswegebau war nicht erforderlich und ferner kein Ziel des Verfahrens.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Über die Ziele des Verfahrens hinaus konnten Flächen für die Umsetzung von Landschaftsplänen im Kreis Unna bereitgestellt werden.

Naherholung und Tourismus

  • Im Rahmen des Verfahrens konnten Flächen für den Bau eines Radweges bereitgestellt werden.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die bei der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens entstehenden Kosten werden vom Land NRW (Lippebauverwaltung), vertreten durch den Lippeverband, als Träger des Verfahrens übernommen.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft