Bezirksregierung
Arnsberg

Altena/Neuenrade

Wo liegt die Flurbereinigung?

Märkischer Kreis, Stadt Altena, Stadt Neuenrade, Stadt Hemer (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

1028 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

514 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Altena/Neuenrade.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung (2009)
  • Feststellung Wege- und Gewässerplan im Teilgebiet I (2014)
  • Teilung des Verfahrensgebiet in die Teilgebiete I und II (2017)
  • Feststellung Wertermittlung im Teilgebiet I (2019)
  • Aufmessung des Wege- und Gewässernetzes im Teilgebiet I (2017-2021)

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Vertiefter Planwunsch im Teilgebiet I (Februar 2023)
  • Aufstellung des Flurbereinigungsplanes im Teilgebiet I (2024)
  • Besitzeinweisung und Ausführungsanordnung
  • Wegebau, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Schlussfeststellung

Projektbeschreibung

Das Verfahrensgebiet befindet sich westlich von Neuenrade. Durch den Teilungsbeschluss vom 04.12.2017 hat das Gebiet eine Gesamtgröße von 1028 ha und wird in das Teilgebiet I mit 162 ha und das Teilgebiet II mit 866 ha geteilt.

Das Gebiet liegt außerhalb der Ortslagen von Dahle und Neuenrade und erstreckt sich im Wesentlichen auf die forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Waldflurbereinigung).

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Altena/Neuenrade ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Das Verfahren dient der Agrarstrukturverbesserung.

  • Das Flurbereinigungsverfahren soll der Entwicklung des ländlichen Raums im Sinne des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2007 – 2013“ dienen. Im Märkischen Kreis wird der ländliche Raum im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden
  • für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
  • Nutzungskonflikte zwischen Siedlungsentwicklung <> Forstwirtschaft, Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Die Waldwege werden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.
  • Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.
  • Auch im landwirtschaftlichen Bereich wird das Wegenetz verbessert, damit es den heutigen Anforderungen gerecht wird.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 90 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 10 Prozent.

  • Ausführungskosten 576.000 Euro
  • Beiträge Teilnehmergemeinschaft 58.900 Euro

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft