Bezirksregierung
Arnsberg

Deilinghofen

Wo liegt die Flurbereinigung?

Märkischer Kreis, Stadt Hemer (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

801 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 135 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Deilinghofen.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2010
  • Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2012
  • Planfeststellungsbeschluss Wege- und Gewässerplan (Plan nach §41 FlurbG) durch die obere Flurbereinigungsbehörde (MKULNV NRW) 2015
  • Ausbau Waldwirtschaftswege 2015
  • Aufmessung des Wege- und Gewässernetzes vor Ort 2016 / 2017
  • 1. Änderungsbeschluss 2018
  • Vermessung der Neuvermessungsgebietsgrenze (Verfahrensgrenze) durch unterschiedliche ÖbVI 2017 – 2019
  • Übernahme der o.g. Vermessungen durch das Katasteramt des Märkischen Kreises (2019 – Dez. 2021)

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Interne Aufarbeitung der Daten vom Kataster- und Grundbuchamt inkl. Legitimation (2022-2024)
  • Die Legitimation umfasst die vollständige Erfassung aller Eigentümerdaten und aller Rechte inkl. der zugehörigen Rechtsinhaber
  • Erfassung der Wertermittlungsdaten (2022-2024)
  • anschließend Wertermittlungsvorlage / Planwunschtermin (geplant ab 2024)

Projektbeschreibung

Das Verfahrensgebiet befindet sich südlich von Deilinghofen. Das Gebiet liegt außerhalb der Ortslage von Deilinghofen und erstreckt sich im Wesentlichen auf die forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Waldflurbereinigung).

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Deilinghofen ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

  • Schaffung einer bedarfsgerechten Walderschließung unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen
  • Neuordnung des Grundbesitzes
  • Ordnung der rechtlichen Verhältnisse
  • Neuvermessung (Die Grenzen sind nach Kyrill häufig nicht mehr erkennbar)

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden
  • für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege, touristische Anlagen oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Die Waldwege werden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.
  • Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. In Waldbereichen werden dazu oft Nadelwaldbestände in Laub- /-mischwald umgebaut. Bachläufe können wieder naturnah ausgebaut werden, Uferbereiche werden wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen.

Naherholung und Tourismus

  • Land- und Forstwirte sind heutzutage nicht mehr die alleinigen Nutzer der Wege. Daher können in den Planungen auch beispielsweise Wander- oder Radwegekonzepte mit umgesetzt werden.
  • Auch weitere Einrichtungen Schutzhütten für Wanderer, Ruhebänke usw. können in einem Flurbereinigungsverfahren gebaut und gefördert werden.

Landbeitrag

Die für die Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen (insbesondere für den Wegebau) haben die den Erschließungsvorteil erhaltenden Grundstückseigentümer*innen durch Landabzug im Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke bereitzustellen. Erfahrungswerte für die Bereitstellung der für die Wege benötigten Fläche liegen bei etwa 5 Prozent der den Erschließungsvorteil genießenden Einlagefläche. Bereits vorhandene Wegegrundstücke werden angerechnet; nur der darüberhinausgehende Bedarf ist durch Landabzug bereitzustellen.

Hinweis zur Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte gem. § 14 FlurbG

Inhaber*innen von Rechten, die nicht im Grundbuch stehen, sind aufgefordert, diese zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.

Dies sind zum Beispiel Verträge mit Windenergiebetreibern. Zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens wurde darauf hingewiesen. Viele Verträge wurden nach Einleitung des Verfahrens geschlossen und sind deshalb nun unverzüglich anzumelden. Generell gilt, was der Flurbereinigungsbehörde nicht mitgeteilt bzw. angemeldet wird, kann auch nicht von der Flurbereinigungsbehörde in Sinne einer wertgleichen Abfindung berücksichtigt werden. Die Flurbereinigungsbehörde weist somit eindringlich darauf hin unverzüglich solche Rechte anzumelden.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden ab sofort zu 90 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 10 Prozent.

  • Ausführungskosten gesamt:  440.000 Euro (geplant)
  • Beiträge Teilnehmergemeinschaft gesamt:  88.000 Euro (geplant)

Aufgrund der Borkenkäferkalamitäten und der Sturmereignisse werden die Ausführungskosten des Verfahrens Deilinghofen ab dem 01.01.2021 (ab sofort, aber nicht rückwirkend!) zu 90 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Zuvor betrug die o.g. Förderung 80 Prozent. Demnach hat sich bis zum o.g. Datum die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent beteiligt.

Konkrete Daten zum Wegebau im Verfahrensgebiet Deilinghofen aus dem Jahr 2015:

Der Wegebau in Deilinghofen ist ja inzwischen abgeschlossen:

  • Es wurden ca. 1,80 km Wege ausgebaut und ca. 3,25 km Wege neugebaut.
  • Die gesamten Kosten beliefen sich beim Wegebau auf 243.431,28 Euro.
  • Davon waren 194.745,02 Euro von Bund, Land und EU bezuschusst.
  • Die restliche Summe von 48.686,26 Euro haben die Teilnehmer als Eigenanteil geleistet - dies entspricht einem Beitrag von ca. 9,64 Euro/lfd.m für den Wegebau.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft