Bodenordnung

Als Flurbereinigungsbehörde führt die Bezirksregierung Bodenordnungsverfahren im ländlichen Bereich im Regierungsbezirk Arnsberg (und zum Teil in Grenzgebieten anderer Regierungsbezirke) durch:
- Flurbereinigungsverfahren
- Verfahren zur Zusammenlegung von Waldgenossenschaften
- Verfahren zur Ablösung von auf altem Herkommen beruhenden Rechten
Im Rahmen dieser Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel für bestimmte Maßnahmen, wie etwa für Neuvermessungen, Wegebau und die Erstellung landschaftsgestaltender Anlagen.
Die Bezirksregierung nimmt in Bodenordnungsverfahren treuhänderisch die Interessen der Grundeigentümer/innen und sonstigen Rechtsinhaber/innen wahr. Sie sieht sich dabei dem Kooperationsprinzip verpflichtet und tritt für Bürgernähe ein. Deshalb
- bezieht sie die Öffentlichkeit, insbesondere die Betroffenen, frühzeitig und umfangreich in die Planungsprozesse mit ein.
- wägt sie Interessen objektiv und neutral gegeneinander ab.
- trägt sie dafür Sorge, dass Enteignungen für Dritte (zum Beispiel für den Straßenbau) vermieden werden.
Ziele ländlicher Bodenordnungsverfahren
- Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft:
Zersplitterter Besitz mit zu kleinen und unzweckmäßig geformten Grundstücken wird für eine zeitgemäße Bewirtschaftung zusammengelegt. Auch die ländliche Infrastruktur wird verbessert. Aus mehreren Waldgenossenschaften wird eine einzige Waldgenossenschaft gebildet.
- Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerentwicklung:
Flächenintensive Vorhaben werden eigentumsrechtlich vorbereitet: Durch Kauf und Tausch von Grundstücken werden Nutzungskonflikte weitestgehend aufgelöst. Heimische Gehölze und Obstbäume werden gepflanzt, Biotope hergestellt und gesichert.
- Unterstützung von Infrastrukturvorhaben:
Für Infrastrukturvorhaben, etwa für Verkehrsanlagen oder für Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Siedlungsentwicklung, werden Flächen bereitgestellt.
- Dorfentwicklung:
Im Rahmen einer dorfgerechten Gestaltung von Straßen, Plätzen, Fußwegen und Grünanlagen werden die Eigentumsverhältnisse neu geordnet.
Weiterführende Informationen
Übersicht über Bodenordnungsverfahrenwww.bra.nrw.de/308252
Übersicht über Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungs- und dem Gemeinschaftswaldgesetz im Regierungsbezirk Arnsberg und in grenznahen Gebieten anderer Regierungsbezirke.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Gerhard Beine
Hermelsbacher Weg 15
Telefon 02931 82-5501
57072 Siegen
Telefax 02931 82-47003
gerhard.beine@bezreg-arnsberg.nrw.de
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