Bodenschutz, Altlasten und Förderung

Förderung für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes
Gemeinden, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen des privaten Rechts (in Sonderfällen) können Zuwendungen erhalten.
Was wird gefördert?
- Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten
- Ermittlung von Brachflächen und Entsiegelungspotenzialen
- Untersuchungen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen
- Gefährdungsabschätzung einschließlich notwendiger historischer Recherchen
- Sanierungsuntersuchung
- Erstellung von Sanierungsplänen
- Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen
- Entwurf-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung von Einzelmaßnahmen
- geeignete Sicherungsmaßnahmen usw.
Eine abschließende Aufzählung der möglichen Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes"
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Gesellschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiigung (in Sonderfällen)
- Eigenbetriebe der Gemeinden und Kreise bzw. der Gemeindeverbände
Zuwendungshöhe: 80 % der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 20.000,00 € Zuwendungsbetrag
Besonderheiten:
- Die Förderung erfolgt nach Dringlichkeit. Hierzu wird der Grad der Umweltgefährdung bewertet und eine Dringlichkeitsliste (Förderprogramm) dem jeweiligen Regionalrat vorgelegt.
- Bei akuter Gefahr sind Förderungen außerhalb der Dringlichkeitsliste möglich.
Weiterführende Informationen
Zuwendung zur Sanierung kieselrotverunreinigter Flächenwww.bra.nrw.de/468407
Gemeinden und Gemeindeverbände können für die Sanierung von kieselrotverunreinigter Flächen eine Zuwendung erhaltenInfo-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Infos des MKULNVwww.bra.nrw.de/2970891
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