Bundesförderprogramm Breitbandausbau - Gewerbegebiete 
Der vorliegende Förderaufruf bezieht sich auf die Förderung von Breitbandinfrastrukturprojekten gem. 5.4 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Wer wird gefördert?
Im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Kreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften
Was wird gefördert?
- Wirtschaftlichkeitslücke
Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet - Betreibermodell
Gefördert werden Ausgaben für
- die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser und/oder
- die Ausführung von Tiefbauarbeiten und/oder
- die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten
- Beratungsleistungen (wenn diese noch nicht in Anspruch genommen wurden)
Beauftragung externer Dienstleister zur Vorbereitung und Durchführung
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
- Es muss eine Breitband-Unterversorgung vorliegen (weniger als 30 Mbit/s downstream)
- Nach dem geförderten Ausbau müssen allen Unternehmen im Gewerbegebiet zuverlässige Bandbreiten von mind. 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen
- öffentliche Flächen des Gewerbegebietes müssen mit freiem WLAN für private Endkunden versorgt werden
Wie hoch ist die Förderung?
Für Infrastrukturmaßnahmen
- bei Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeitslücke oder Betreibermodell:
i.d.R. 50 %; bei Ko-Finanzierung durch das Land NRW i.d.R 90% - Förderhöchstsumme: 1 Mio. Euro (Fördersumme Bund)
- Bagatellgrenze: 10.000 Euro (Fördersumme Bund)
Für Beratungsleistungen
- 100% bis maximal 50.000 Euro
Wie funktioniert das Antragsverfahren zu 1. und 2.?
- Markterkundungsverfahren (nicht älter als 1 Jahr)
- Wirtschaftlichkeitsabwägung zwischen Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell durch ein Interessenbekundungsverfahren oder eine Studie
- Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde des Bundes (ateneKOM)
- Stellungnahme des Landes in Form eines Letter of Intent (Absichtserklärung zur Ko-Finanzierung)
- Antragsprüfung durch den Bund
- Zuwendungsbescheid des Bundes in vorl. Höhe
- Antrag zur Ko-Finanzierung und Bescheid der regional zuständigen Bezirksregierung
- Durchführung des Vergabeverfahrens (öffentliches Auswahlverfahren)
- Zuwendungsbescheid des Bundes über die abschließende Höhe (auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses)
- Änderungsbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung
Info-Bereich

Ansprechpartner/innen:
-
Geschäftsstelle Gigabit.NRW
-
Giovanni Lo Re
Leiter der Geschäftsstelle
Telefon 02931 82-3494
Downloads:
-
RichtlinieFörderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
Verwandte Themen:
-
Bundesförderprogramm Breitbandausbau Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten.
-
Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Breitbandausbau Die Bundesregierung fördert den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht erfolgt. Ziel des Landes NRW ist es, die Ausbauprojekte mitzufinanzieren um den Breitbandausbau in NRW weiter voran zu treiben.
-
Geschäftsstelle Gigabit.NRW Um den im Koalitionsvertrag beschlossenen Netzausbau umzusetzen wurden in den Bezirksregierungen in NRW die Geschäftsstellen Gigabit.NRW gegründet. Diese sind für alle Breitbandförderungen zuständig.