DigitalPakt Schule 
Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW).
Wer wird gefördert?
- Schulträgerinnen und -träger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
- Trägerinnen und Träger von genehmigten Ersatzschulen,
- Trägerinnen und Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen und (Kinder-) Krankenpflegeschulen sowie
- von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen.
Was wird gefördert?
- IT-Grundstruktur
- Digitale Arbeitsgeräte
- Schulgebundene mobile Endgeräte
- Regionale Maßnahmen
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Folgendes muss vorliegen:
- Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (für die Säulen 2.1 und 2.4 muss dieses spätestens bei Verwendungsnachweis vorliegen)
- Bei mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN vorliegen.
- Investitionsplanung
- Ein Konzept der Antragsstellenden über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support muss beigebracht werden. (Anlage 1)
- Kämmerererklärung
- Erklärung zur Plausibilisierung der im Antrag gestellten Kosten
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Budgetverfahren
Um die Planung sicherzustellen werden für die Schulträgerinnen und –träger bis zum 31.12.2021 Budgets gebunden. Ab dem 01.01.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets nach Nr. 5.4 a RL DigitalPakt NRW. Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die jeweiligen Budgets und auch die RL DigitalPakt NRW finden Sie in der Pressemitteilung unter „Downloads“.
Möchten Sie immer auf dem neusten Stand bleiben? Informieren Sie sich über aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Digitalisierung an Ihren Schulen in unserem monatlichen Newsletter. Gerne können Sie sich für den Newsletter anmelden.
monatlicher Newsletter
für den Newsletter anmeldenwww.bra.nrw.de/4723450
Den Newsletter bekommen Sie „druckfrisch“ von uns per Mail.Info-Bereich

Kontakt:
-
Förderberatung
-
Jazemin Fallah
Telefon 02931 82-3415
Stadt Hagen, Kreis Olpe, Märkischer Kreis
-
Marwin Kenter
Telefon 02931 82-3476
Stadt Bochum, Stadt Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Unna
-
Ann-Christin Schäfer
Telefon 02931 82-3418
Kreis Soest, Stadt Dortmund, Stadt Hamm
-
Magdalena Schröder
Telefon 02931 82-3496
Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein
-
Downloads:
-
Erklärung des Kämmererswww.bra.nrw.de/4398098 [xlsx, 13KB]
-
Muster TPEKwww.bra.nrw.de/4962846 [docx, 39KB]
-
Muster Antrag ohne TPEKwww.bra.nrw.de/4962857 [pdf, 263KB]Wird dieses Muster verwendet, muss die Erklärung zum Verzicht des TPEK beigefügt werden!
-
Weitere Downloads zur Informationwww.bra.nrw.de/4962760
Verwandte Themen:
-
Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte Angesichts der COVID-19-Pandemie gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in Nordrhein-Westfalen.
-
Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen Angesichts der COVID-19-Pandemie gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Sofortausstattung an Schulen und in Regionen Nordrhein-Westfalens.
-
Förderung von IT-Administration Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Administration. Ziel ist es, die Schulträger im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden schulischer IT-Infrastrukturen zu unterstützen.