Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind drei Personen, die an einem Schreibtisch sitzen. Der junge Mann im Vordergrund hat scheinbar das Downsyndrom und bedient einen Laptop, eine junge Frau im Hintergrund bedient einen Taschenrechner und die dritte Person schaut auf den Laptop.

ESF - 100 zusätzliche Ausbildungsplätze

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union die unterstützte berufliche Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen, z. B. mit Körperbehinderung, Sinnesbehinderung/Kommunikationsbehinderung, psychischer Behinderung und Mehrfachbehinderung.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragstellende,

  • die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung(HWO) ausbildungsberechtigt sind,
  • können aufgrund ihrer Ausstattung und Kompetenz die behinderungsspezifische Begleitung der Auszubildenden gewährleisten (Einrichtungen gem. § 51 SGB IX = Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke in Nordrhein-Westfalen) und
  • verfügen über freie Kapazitäten.

Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?

Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Beginn der Maßnahme.

Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg