Fluglärm, Aufwendungen für baulichen Schallschutz 
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 1971 wurde am 31. Oktober 2007 neu gefasst. Ziel des Gesetzes ist es, in der Umgebung von Verkehrsflughäfen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz sicherzustellen. Der „Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm“ wird in dem Gesetz hervorgehoben. Dabei ist ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes die Ausweisung von Lärmschutzzonen.
Die Bezirksregierung Arnsberg informiert Bürger*innen sowie Kommunen auf Anfrage über die Lage von Grundstücken und baulichen Anlagen im Bereich der Lärmschutzzonen des Flughafens Dortmund.
Eigentümer*innen von Gebäuden, die innerhalb bestimmter Schutzzone liegen, können auf Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg Erstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erhalten.
Info-Bereich
Kontakt:
-
Franz-Josef Keul
Telefon 02931 82-3414
Telefax 02931 82-40139
franz-josef.keul@bezreg-arnsberg.nrw.de