Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem BImSchG
Textilverarbeitung
Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt und überwacht Anlagen nach Nrn. 10.10 und 10.23 der 4. BImSchV:
- Anlagen zur Vorbehandlung (Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien mit einer Verarbeitungsleistung von 10 Tonnen oder mehr Fasern oder Textilien je Tag - Nr. 10.10 Sp. 1
- Anlagen zum Bleichen von Fasern oder Textilien unter Verwendung von Chlor oder Chlorverbindungen mit einer Bleichleistung von weniger als 10 Tonnen Fasern oder Textilien je Tag - Nr. 10.10 Sp. 2 a)
- Anlagen zum Färben von Fasern oder Textilien unter Verwendung von Färbebeschleunigern einschl. der Spannrahmenanlagen mit einer Färbeleistung von 2 Tonnen bis weniger als 10 Tonnen Fasern oder Textilien je Tag, ausgenommen Anlagen, die unter erhöhtem Druck betrieben werden - Nr. 10.10 Sp. 2 b)
- Anlagen zur Textilveredelung durch Sengen, Thermofixieren, Thermosolieren, Beschichten, Imprägnieren oder Appretieren, einschl. der zugehörigen Trocknungsanlagen, ausgenommen Anlagen, in denen weniger als 500 Quadratmeter Textilien je Stunde behandelt werden - Nr. 10.23 Sp. 2
Im Regierungsbezirk Arnsberg werden insgesamt 3 textilverarbeitende Anlagen nach Nr. 10.23 Sp. 2 und eine Anlage nach Nr. 10.10 Sp.1 der 4. BImSchV betrieben.
Info-Bereich
Downloads:
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Formulare und Hinweisewww.bra.nrw.de/653550
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Handlungshilfewww.bra.nrw.de/3581577
zur Emissionsrelevanz von Galvaniken
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Hinweise zum Datenschutzwww.bra.nrw.de/4539311 [pdf, 83KB]