Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Gruppe mit freundlich schauenden Personen verschiedener Nationen mit Regenschirmen in den Händen

Informationen für Asylbewerber*innen mit Duldung

Wurde Ihr Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, weisen Sie sich in der Regel durch eine Duldung aus. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sind.

Sie sind im Besitz einer Duldung und möchten in eine andere Stadt umziehen?

Dann müssen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen, die Ihnen die Duldung ausgestellt hat. Dies gilt auch für Ausbildungsduldungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausländerbehörde die räumliche Beschränkung Ihrer Duldung erweitern.

Bitte beachten Sie: Dieser Antrag ist nicht bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen!

Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und Sie haben gegen die Ablehnung geklagt?

Befinden Sie sich im laufenden Klageverfahren gegen einen negativen Bescheid des Bundesamtes, so kann sich in bestimmten Fällen eine Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg ergeben. Das ist abhängig davon, ob Ihre Klage aufschiebende Wirkung entfaltet.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.