Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind die Silhouetten von Männern und Frauen, die nebeneinander stehen und in dieselbe Richtung schauen. Die dunklen Silhouetten weisen zudem ein farbliches Muster auf.

Soziokultur

Soziokulturelle Zentren können für alle Sparten und Programme Anträge einreichen, die an den jeweiligen Fördergrundsätzen ausgerichtet sind. Bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren (Soziokultur NRW) werden Anträge für Projekte entschieden, die die Stärkung der soziokulturelleren Praxis und die Selbstorganisation/Selbstverantwortung zum Ziel haben. Die Soziokultur NRW fördert insbesondere an gesellschaftlichen Fragen orientierte, modellhafte und vernetzende Kulturprojekte, die spartenübergreifend und in den Grenzbereichen von kultureller, sozialer und politischer Arbeit angesiedelt sind. Freien Träger*innen (Initiativen, Vereinen) wird der Vorrang gegeben vor öffentlichen Antragsteller*innen.

Daneben gibt es die sogenannte Konzeptförderung, die seit 2006 ein bewährtes Instrument zur künstlerischen Profilierung der Soziokulturellen Zentren in Nordrhein-Westfalen ist und beste Chancen für die Weiterentwicklung der Kultureinrichtungen bietet. Die Besonderheit der Konzeptförderung liegt in der inhaltlichen Ausrichtung, in der Förderhöhe sowie in der drei Jahre überspannenden Förderzusage.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Bewerben können sich soziokulturelle Zentren in Nordrhein-Westfalen. Die Zentren sollten in der Regel eine mehrjährige Erfahrung mit professionellen künstlerischen Projekten aufweisen, die in ein Gesamtkonzept eingebunden sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und die Professionalisierung der bestehenden Strukturen, die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie, der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Gewinnung von Kooperationspartner*innen.

Wie viel Förderung gibt es?

Das Programm hat eine dreijährige Laufzeit. Die möglichen Förderhöhen pro Jahr liegen zwischen 20.000 und 50.000 Euro.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Bestandteil des Förderantrags ist ein auf drei Jahre angelegtes kulturell-künstlerisches Konzept, das die folgenden Fragen beantwortet:

  • Was ist das originäre Ziel des Projektes, was soll erreicht werden (z. B. im Hinblick auf künstlerisch-inhaltliche Qualität oder personelle Entwicklung bzw. Umfeld- oder Service-Qualität)?
  • Was ist der aktuelle Status der Einrichtung? Was soll sich nach einer Konzeptförderung gegenüber heute verändert haben?
  • Kann das Projekt helfen, nachhaltige Strukturen aufzubauen?
  • Wie werden Künstler*innen, Mitarbeitende, Vorstände, Stakeholder*innen, Kooperationspartner*innen in den Veränderungsprozess eingebunden?
  • Welche Zielgruppen sollen erreicht werden?
  • Welche Wirkungen auf den Stadtteil/die Stadt/die Region werden erwartet?
  • Welche Methoden/Verfahren werden eingesetzt, um das Ziel zu erreichen?
  • Wer übernimmt die Verantwortung für den Prozess oder die Betreuung des Konzeptes?

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Vergabe von Projektmitteln für die Konzeptförderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird ein Projektdatenblatt (inkl. ergänzendem Konzeptpapier sowie Kosten- und Finanzierungsplan) bei der Geschäftsstelle von Soziokultur NRW eingereicht, welches dann in einer Jury beraten wird. Ausgewählte Zentren können daraufhin auf Grundlage des Projektdatenblatts (inkl. der oben genannten Dokumente) einen Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Bezirksregierung per Zuwendungsbescheid.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Frist für die Ausschreibung der Jahre 2022 – 2025 ist beendet. Die voraussichtlich nächste Ausschreibung erfolgt 2025. 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bitte reichen Sie das Projektdatenblatt (inkl. ergänzendem Konzeptpapier sowie Kosten- und Finanzierungsplan) bei der Geschäftsstelle von Soziokultur NRW ein. Nach erfolgreicher Auswahl ist ein Zuwendungsantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.

Ab sofort können Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden:

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Fördergrundsätzen „Konzeptförderung Soziokultureller Zentren“.