Strahlenschutz 
Den Betrieb von Röntgen- und Beschleunigeranlagen, den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die Tätigkeit in strahlenexponierten Bereichen sowie Arbeiten unter Einflüssen natürlicher Radioaktivität regeln die Röntgen- und die Strahlenschutzverordnung. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz vor nicht-ionisierender Strahlung (Laserstrahlung, Infrarotstrahlung, UV-Strahlung etc.) sind in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV geregelt. Die zuständigen Ansprechpartner/innen finden Sie unter dem Thema Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung.
Die Bezirksregierung Arnsberg
- überwacht die Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorschriften,
- erteilt Genehmigungen für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und nimmt Anzeigen für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen entgegen,
- erteilt Genehmigungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen,
- erteilt Genehmigungen für den Betrieb von Beschleunigeranlagen,
- erteilt ihr Einverständnis zur Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten und
- erteilt Genehmigungen für Tätigkeiten in fremden Anlagen mit erhöhter Strahlenexposition und registriert die Strahlenpässe der dafür eingesetzten Personen
im Regierungsbezirk.
Informationen zum Thema erteilen auch die Expertinnen/Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden, die an den Kompetenznetzen NRW mitwirken.