Trennungsentschädigung: Gewährung für Angehörige der Bezirksregierung Arnsberg 
Angehörige der Bezirksregierung die an andere Dienstorte abgeordnet werden, können für zusätzliche Aufwendungen, Ausgleichszahlungen beantragen.
Im Regelfall werden die täglichen Fahrkosten erstattet.
Anträge auf Erstattung können mittels entsprechendem Vordruck binnen sechs Monaten nach Durchführung gestellt werden.Info-Bereich
Downloads:
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Trennungsentschädigungwww.bra.nrw.de/716346 [doc, 116KB]Bewilligung
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Trennungsentschädigungwww.bra.nrw.de/716342 [doc, 320KB]Festsetzung
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Trennungsentschädigungwww.bra.nrw.de/716354 [doc, 32KB]Anlage
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Trennungsentschädigungwww.bra.nrw.de/716350 [pdf, 59KB]Erstattungssätze
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Trennungsentschädigungwww.bra.nrw.de/716358 [pdf, 35KB]Info-Blatt