Bezirksregierung
Arnsberg
Das Bild zeigt drei große Stahltanks mit Treppenaufgang.

Überwachungsbedürftige Anlagen - Erlaubnisse für Bau und Betrieb

Die Bezirksregierung Arnsberg

  • erteilt Erlaubnisse für den Bau und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (z. B. Tankstellen, Dampfkesselanlagen) im Regierungsbezirk,
  • überwacht bei den überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzüge, Druckbehälter) im Regierungsbezirk die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung und ihrer Technischen Regeln (TRBS). Dabei arbeitet sie eng mit den zugelassenen Überwachungsstellen zusammen,
  • steht für alle Fragen rings um die Betriebssicherheitsverordnung zur Verfügung und
  • untersucht Unfälle und Schadensfälle im Regierungsbezirk, damit gleichartige Fälle in Zukunft vermieden werden können.

Notwendigkeit einer Erlaubnis

Für den Bau und Betrieb bestimmter Dampfkesselanlagen, Füllstellen, Füllanlagen, Lageranlagen und Tankstellen muss eine Erlaubnis eingeholt werden – abhängig von ihrer Größe und Kapazität sowie den verwendeten Füll- und Inhaltsstoffen. Dazu müssen die Anlagenbetreiber*innen nachweisen, dass die geplante Anlage sicher ist.

Eine Erlaubnis muss eingeholt werden für

  • die Montage und Installation,
  • den Betrieb,
  • eine wesentliche Veränderung sowie
  • Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen.

Für Flüssiggastankstellen, die nur für den Eigenbedarf genutzt werden, gilt ein vereinfachtes Erlaubnisverfahren.

Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen

Betreiber*innen überwachungsbedürftiger Anlagen, durch die nicht nur Beschäftigte, sondern auch Dritte gefährdet werden können, sind für den sicheren Betrieb dieser Anlagen verantwortlich.

Sie müssen

  • sicherheitstechnische Bewertungen erstellen, um systematische Prüfungen durchführen zu können,
  • die Anlagen vor der Inbetriebnahme und anschließend regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen prüfen lassen sowie
  • den Stand der Technik einhalten.

Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen

Die Rechtsvorschriften, Handlungshilfen und Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung und zum Erlaubnisverfahren finden sich im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die zugelassenen Überwachungsstellen nach dem Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung sind im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgelistet.

Im Wissens- und Beratungsnetzwerk „KomNet NRW“ stellen zudem Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden jedem das Fachwissen zum Thema zur Verfügung.