Bezirksregierung
Arnsberg

Umverteilung von Asylbewerber*innen

Nach der Zuweisung in eine Kommune in NRW ist für die*den Asylbewerber*in unter engen Voraussetzungen eine Umverteilung in eine andere Kommune möglich. Die Möglichkeit der Umverteilung besteht u.a. bei einer Familienzusammenführung zum Ehepartner oder zu minderjährigen Kindern. Zudem können sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht berücksichtigt werden.

Es ist notwendig, dass ein begründeter Umverteilungsantrag an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt wird. Das entsprechende Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Bitte beachten Sie die unten genannten FAQ.

Ihre Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte sehen Sie von einer persönlichen Vorsprache ab. Dies beschleunigt nicht Ihr Verfahren.

FAQ zur Umverteilung

Ja, bevor Sie umziehen, müssen Sie einen Umverteilungsantrag stellen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag früh genug und planen die Bearbeitungszeit (z.B. bis zum Arbeitsbeginn) ein. Falls Sie vor der Genehmigung der Umverteilung bereits umziehen, ist dies nicht rechtmäßig und eventuell anfallende Kosten müssen von Ihnen selber getragen werden. Wenn Sie vor der Entscheidung über Ihren Umverteilungsantrag umziehen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit, damit ein Bescheid zugestellt werden kann.

Nein, wenn Sie eine Duldung haben und umziehen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ausländerbehörde.

Nein, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben und umziehen möchten, finden Sie die für Sie wichtigen Informationen unter https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-fluechtlinge/antrag-auf-aenderung-oder-aufhebung-der-wohnsitzzuweisung

Bitte stellen Sie den Umverteilungsantrag in dem Bundesland, in dem Ihr Umverteilungs-Ziel liegt. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Zuständigkeiten andere Bundesländer

Wenn Sie Unterlagen per E-Mail senden, nutzen Sie bitte ausschließlich das .pdf-Format. Andere Formate (z.B. .jpg) oder Dokumente in Clouds können leider nicht berücksichtigt werden.

Wenn Sie mit Ihren volljährigen Kindern umziehen möchten, müssen Ihre Kinder einen eigenen unterschriebenen Umverteilungsantrag einreichen.

Aktuell stehen die Informationen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Falls Sie Hilfe bei der Übersetzung benötigen, fragen Sie bitte Bekannte, Verwandte oder Hilfsorganisationen. Es wird daran gearbeitet, zukünftig auch Informationen in anderen Sprachen anbieten zu können.

Ihre Fragen können Sie gerne per E-Mail (E-Mail: umverteilung [at] bra [dot] nrw [dot] de (umverteilung@bra [dot] nrw [dot] de)) oder telefonisch (Tel.: 02932 82-7503, montags-donnerstags von 09:30-11:30 Uhr) stellen.

Sie können den Umverteilungsantrag per E-Mail (E-Mail: umverteilung [at] bra [dot] nrw [dot] de (umverteilung@bra [dot] nrw [dot] de)) oder per Post (Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 201.3, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg) stellen.

Die Bearbeitungszeit ist bei jedem einzelnen Antrag unterschiedlich und abhängig davon, ob die Unterlagen vollständig eingereicht werden oder noch andere Stellen zu beteiligen sind; daher kann vorab keine Bearbeitungszeit angegeben werden. 

Bitte fügen Sie immer Kopien der aktuellen Ankunftsnachweise/Aufenthaltsgestattungen aller antragstellenden Personen bei. Des Weiteren fügen Sie je nach Umverteilungsgrund bitte folgende Unterlagen in Kopie bei:

  • Familienzusammenführung von Ehegatten zueinander:
    • Kopie der derzeit gültigen Aufenthaltsdokumente des Ehepartners
    • Kopie der standesamtlichen Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Aktuelle Meldebestätigung des Ehepartners, ausgestellt von der Meldebehörde der begehrten Zuweisungskommune
    • Schriftliche Erklärung beider Eheleute, dass diese die Herstellung einer gemeinsamen Haushaltsführung begehren
  • Familienzusammenführung von minderjährigen ledigen Kinder zu ihren Eltern und umgekehrt:
    • Kopie der derzeit gültigen Aufenthaltsdokumente der Eltern
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Meldebestätigung der Eltern, ausgestellt von der Meldebehörde der begehrten Zuweisungskommune
    • Familienzusammenführung von Kindesmutter und minderjährigen ledigen Kindern zum Kindesvater und umgekehrt:
    • Kopie der derzeit gültigen Aufenthaltsdokumente der Kindesmutter/des Kindesvaters
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
    • Kopie der Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung der Mutter, ausgestellt von dem zuständigen Jugendamt
    • Kopie der Urkunde über die gemeinsame Sorgeerklärung gemäß § 1626a BGB, ausgestellt von dem zuständigen Jugendamt
    • Schriftliche Erklärung beider Personen, dass diese die Herstellung einer gemeinsamen Haushaltsführung begehren
    • Meldebestätigung der Kindesmutter/des Kindesvaters, ausgestellt von der Meldebehörde der begehrten Zuweisungskommune
  • Mündel zum Vormund:
    • Kopie der gültigen Aufenthaltsdokumente des Vormundes (nicht bei Amtsvormündern)
    • Aktuelle Meldebestätigung des Vormundes, ausgestellt von der Meldebehörde der begehrten Zuweisungskommune (nicht bei Amtsvormündern)
    • Kopie der Bestallungsurkunde oder des Vormundschaftsnachweises in Form eines Gerichtsbeschlusses (Vormundschaft muss vor der Umverteilung übergehen/ggf. Fallübernahmeerklärung)
  • Sonstige humanitäre Gründe:
    • Schriftliche Aufnahmezusage der begehrten Zuweisungskommune
  • Medizinisch-therapeutische Notwendigkeit wegen Anbindung an eine medizinische Einrichtung:
    • Aktuelles fachärztliches Gutachten (hierbei genügt kein fachärztliches Attest eines Facharztes für Allgemeinmedizin. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Facharzt spezifisch für die vorliegende Krankheit heranzuziehen) bzgl. der angegebenen Erkrankung mit einer Stellungnahme zur zwingenden Notwendigkeit und Dringlichkeit der Umverteilung zum beantragten Ort
    • Ausführliche Stellungnahme, warum Fahrten zu Ihrem Behandlungsort im Einzelfall unzumutbar sind
  • Medizinisch-therapeutische Notwendigkeit wegen Erfordernis einer ständigen Versorgung und Betreuung:
    • Kopie der derzeit gültigen Aufenthaltsdokumente der Betreuungsperson
    • Schriftliche Erklärung der antragstellenden Person, dass nur die von ihr angegebene Person die Versorgung und Betreuung übernehmen kann
    • Aktuelles fachärztliches Gutachten (hierbei genügt kein fachärztliches Attest eines Facharztes für Allgemeinmedizin. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Facharzt spezifisch für die vorliegende Krankheit heranzuziehen) bzgl. der angegebenen Erkrankung mit einer Stellungnahme zum Erfordernis einer ständigen Versorgung und Betreuung durch die angegebene Bezugsperson
    • Kopie eines Wohnungsnachweises der Betreuungsperson in Form eines Mietvertrages
    • Schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters der Betreuungsperson, dass der Zuzug der Antragsteller in die Wohnung der Betreuungsperson genehmigt ist
  • Häusliche Gewalt:
    • Polizeibericht über Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass für die antragstellende Person von einer oder einem mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ausgeht und der antragstellenden Person aufgrund dieser Gefahr nicht zugemutet werden kann, weiter mit diesem Familienangehörigen zusammenzuleben
    • Schriftliche Erklärung der örtlich zuständigen Kommune, dass in ihrem Bereich eine Unterbringungsmöglichkeit in einer speziellen Schutzeinrichtung nicht besteht
    • Soweit vorhanden, schriftliche Erklärungen sonstiger Personen (Zeugen) über Tatsachen/eigene Beobachtungen, die auf das Bestehen einer Gefahr in dem vorgenannten Sinn schließen lassen
  • Risikoschwangerschaft:
    • Kopie der derzeit gültigen Aufenthaltsdokumente des Kindsvaters
    • Kopie Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft vor Geburt mit Zustimmungserklärung der Mutter, ausgestellt von dem zuständigen Jugendamt
    • Kopie der Urkunde über die gemeinsame Sorgeerklärung gemäß § 1626a BGB, ausgestellt von dem zuständigen Jugendamt
    • Aktuelles Attest der Frauenärztin/des Frauenarztes bzgl. der angegebenen Erkrankung mit einer Stellungnahme zum Erfordernis einer ständigen Versorgung und Betreuung durch die angegebene Bezugsperson
    • Meldebestätigung des Kindsvaters, ausgestellt von der Meldebehörde der begehrten Zuweisungskommune
    • Schriftliche, unterschriebene Erklärung beider werdenden Eltern, dass diese die Herstellung einer gemeinsamen Haushaltsführung begehren
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes:
    • Kopie des unbefristeten Arbeitsvertrages, hilfsweise Kopie der Zusicherung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
    • Kopie der gültigen Arbeitserlaubnis, hilfsweise die Zusicherung der Arbeitserlaubnis
    • Kopie der letzten drei Gehalts-/Lohnabrechnungen
    • Kopie des Unterkunftsnachweises (i.d.R. Vorab-Mietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung oder Einverständnis des Vermieters)
    • Vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberbescheinigung
  • Ausbildung:
    • Kopie des Ausbildungsvertrages
    • Kopie der gültigen Ausbildungserlaubnis, hilfsweise die Zusicherung der Ausbildungserlaubnis
    • Kopie eines Unterkunftsnachweises (in der Regel: (Vorab-) Mietvertrag, abgeschlossen auf den Namen des Antragstellers oder eine Einverständniserklärung des Vermieters bezüglich einer Untervermietung) – falls Sie eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft wünschen, bitte schriftlich bestätigen
    • Kopie der letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen
  • Studium:
    • Kopie des Studiennachweises der Universität/Hochschule (Immatrikulationsbescheinigung)
    • Kopie eines Unterkunftsnachweises (in der Regel: (Vorab-) Mietvertrag, abgeschlossen auf den Namen des Antragstellers oder eine Einverständniserklärung des Vermieters bezüglich einer Untervermietung) – falls Sie eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft wünschen, bitte schriftlich bestätigen
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Dritte:
    • Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung für die zu unterstützende Person
    • Kopie der notariell beglaubigten Verpflichtungserklärung der unterstützenden Person, für sämtliche Lebenshaltungskosten der zu unterstützenden Person bis zum Abschluss des Asylverfahrens, bzw. bei unerlaubt eingereisten Personen bis zur Abschiebung oder bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 9 AufenthG aufzukommen
    • Kopien von Einkommensnachweisen der unterstützenden Person
    • Unterkunftsnachweis (in der Regel: (Vorab-)Mietvertrag, abgeschlossen auf den Namen des Antragstellers oder eine Einverständniserklärung des Vermieters bezüglich einer Untervermietung)
    • Aktuelle Meldebestätigung der unterstützenden Person, ausgestellt von der Meldebehörde der begehrten Zuweisungskommune
    • Kopie der gültigen Ausweisdokumente der unterstützenden Person
  • Gefahr für die öffentliche Sicherheit:
    • Schriftliche Stellungnahme der antragstellenden Kommune zu den von dort in eigener Zuständigkeit getroffenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
    • Polizeibericht über die Vorkommnisse
  • In Einzelfällen kann auch eine Umverteilung aus anderen als den genannten Gründen geprüft werden. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung mit uns telefonisch Kontakt auf (Tel.: 02931 82-7503, montags-donnerstags von 09:30-11:30 Uhr).
  • Hinweis: Umverteilungen wegen befristeten Arbeitsverträgen sind nicht möglich, bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständige Ausländerbehörde.
  • Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine schriftliche, von Ihnen und dem Bevollmächtigten unterschriebene Vollmacht bei.
  • Formulierungsvorschlag: "Hiermit bevollmächtige ich (Name, Adresse, Geburtsdatum) Herrn/Frau (Name, Adresse, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer), mich gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg in allen Angelegenheiten meines Umverteilungsantrages zu vertreten." 
  • Hinweis: Wenn Sie den Umverteilungsantrag durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin stellen, werden wir während der Bearbeitung des Umverteilungsantrages nur mit Ihrem Rechtsanwalt/Ihrer Rechtsanwältin kommunizieren. Ein Bescheid wird dann an Ihre Privatadresse gesandt, Ihr Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin erhält eine Durchschrift.