Umweltinspektionen, Umweltüberwachungsplan und -programm 
Medienübergreifende Umweltinspektionen
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erstmalig auf europäischer Ebene verbindliche Anforderungen hinsichtlich der Durchführung von Umweltinspektionen in industriellen Großanlagen vorgeschrieben.
Das Land NRW hat den medienübergreifenden Ansatz für die Anlagenüberwachung von industriellen Großanlagen aufgegriffen und als bereits bewährtes Überwachungsinstrument in der staatlichen Überwachung per Erlass verankert. Demnach sind alle bergbaulichen Betriebe nach festgelegten Kriterien einer risikobasierten Bewertung zu unterziehen, um das Erfordernis einer medienübergreifenden Umweltinspektion zu ermitteln. Die so ermittelten Anlagen werden dann der Bewertung einer Umweltinspektion unterzogen. Die Bergbehörde fertigt nach erfolgter Vor-Ort-Inspektion einen Bericht über das Ergebnis der Inspektion mit den relevanten Feststellungen und Schlussfolgerungen und übermittelt diesen dem Betreiber. Die entsprechenden Inspektionsberichte werden auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg, veröffentlicht.
Die Umweltinspektionen werden in behördlicherseits festzulegenden Intervallen wiederholt. Die Inspektionsintervalle berücksichtigen dabei auch die Ergebnisse der Umweltinspektionen.
Umwelt- und Störfallüberwachungsplan und -programm
Anlagenüberwachung bedeutet nicht nur regelmäßige Kontrollen von Anlagen, sondern auch anlassbezogene Inspektionen bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Nachbarschaftsbeschwerden.
Mit dem aktuellen Überwachungsplan und -programm stellt die Bezirksregierung Arnsberg als landesweit zuständige Bergbehörde sicher, dass die Überwachungsaufgaben regelmäßig, medienübergreifend und einheitlich wahrgenommen werden. Die Vorgaben konkretisieren transparent und nachvollziehbar die Umsetzung nationaler und europarechtlicher Vorgaben und dokumentieren, wie die Bergbehörde ihren entsprechenden Verpflichtungen nachkommt.
Integriert wurden zusätzlich die Umweltüberwachungsaufgaben für bestimmte energiewirtschaftliche Anlagen, die zum Aufgabenbereich der Abteilung Bergbau und Energie in NRW gehören. Um weiteren rechtlichen und technischen Entwicklungen Folge leisten zu können, werden der Überwachungsplan und das Überwachungsprogramm regelmäßig fortgeschrieben.
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Kontakt:
Downloads:
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Umwelt- und Störfallüberwachungsplanwww.bra.nrw.de/1860729 [pdf, 1984KB]für Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen (Broschüre)
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Medienübergreifende Umweltinspektionen
Berichte der Vor-Ort-Inspektionen- Inspektionsberichte 2020www.bra.nrw.de/4485254
- Inspektionsberichte 2019www.bra.nrw.de/4271294
- Inspektionsberichte 2018www.bra.nrw.de/3790991
- Inspektionsberichte 2017www.bra.nrw.de/3432299
- Inspektionsberichte 2016www.bra.nrw.de/3236868
- Inspektionsberichte 2015www.bra.nrw.de/2786563
- Inspektionsberichte 2014www.bra.nrw.de/2480013
- Inspektionsberichte 2013www.bra.nrw.de/2378614
- Inspektionsberichte 2012www.bra.nrw.de/2378625
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Genehmigungsbescheide IVU-Anlagenwww.bra.nrw.de/2324883
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Umweltüberwachungsplan und -programme / Vor-Ort-Besichtigungen Die Bezirksregierung Arnsberg ist im Rahmen des Umweltschutzes Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für industrielle und gewerbliche Anlagen mit besonderer Umweltrelevanz. Dabei ist dem ganzheitlichen medienübergreifenden Ansatz (Luft, Wasser, Boden) im Umweltschutz besondere Beachtung zuzumessen.