Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist ein Ausschnitt eines fließenden Gewässers in der Natur.

Wasserwirtschaft im Steine- und Erdenbergbau

Die Wasserwirtschaft im Steine- und Erdenbergbau umfasst jegliche wasserrechtlichen Belange bei der übertägigen Gewinnung sowohl im Locker- als auch im Festgestein soweit sie unter den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes fallen.

Von Bedeutung sind dabei die Prüfung von möglichen Benutzungstatbeständen gemäß Wasserhaushaltsgesetz im Zuge des bergbaulichen Betriebes und die Erteilung der damit gegebenenfalls erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse.
Die Trockenhaltung eines Tagebaus zur Bodenschatzgewinnung erfordert zum Beispiel häufig die Hebung von Grundwasser und die spätere Wiedereinleitung dieses in ein nahegelegenes Gewässer. Sowohl die Hebung von Grundwasser als auch die Wiedereinleitung in ein Oberflächengewässer sind sogenannte Benutzungstatbestände nach dem Wasserhaushaltgesetz und bedürfen der Erlaubnis.

Die Gewinnung der Bodenschätze im Steine- und Erdenbergbau erfolgt jedoch nicht ausschließlich im Trockenabbau sondern gleichfalls im Nassabbau. Bei der oberirdischen Gewinnung im Nassabbau entstehen somit Gewässer, welche nach dem erfolgten Abbau im Rahmen der Wiedernutzbarmachung häufig als Landschaftsbestandteil bestehen bleiben. Die nicht nur vorübergehende Entstehung eines Gewässers bei der Bodenschatzgewinnung stellt einen Gewässerausbau nach dem Wasserhaushaltsgesetz dar und bedarf grundsätzlich der wasserrechtlichen Planfeststellung, welche ebenfalls von der Wasserwirtschaft im Steine- und Erdenbergbau erteilt wird.