Kurzlink: www.bra.nrw.de/328968
Bereich: Schule > Gleichstellungsangelegenheiten im schulischen Bereich

Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen Gehört zum Bereich Schule Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen (AfG) vertreten die  Gleichstellungsbeauftragten der Bezirksregierung und der Schulämter an den Schulen vor Ort. Sie sind damit Teil der Verwaltung der Dienststelle (BR) und nicht mit der Personalvertretung vergleichbar. 

Zu ihren Aufgabenbereichen gehören:

  • Unterstützung und Beratung der Schulleitung in Angelegenheiten der Gleichstellung,
  • Beteiligung in der Auswahlkommission für Stellenbesetzungen und im Ausschreibungsverfahren.

Darüber hinaus können sie beratend tätig werden in den Bereichen:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Gender-Mainstreaming

und weiterer gleichstellungsrelevanter schulischer Handlungsfelder.

Zur Qualifizierung der AfG werden Dienstbesprechungen durchgeführt und Fortbildungen angeboten.

Ab dem Schuljahr 2013/2014 (auf Antrag der Schulkonferenz auch früher, "selbstständige Schulen" ab 01.08.2008)
ändert sich die Pflichtbeteiligung der Ansprechpartnerin. Daraus entstehen zum Teil neue Aufgaben, zugleich aber auch eine stärkere Rechtsposition der Ansprechpartnerin bei Personalangelegenheiten.

Standardisierte Vorlagen der Online-Arbeitshilfe und eine möglichst frühe Kooperation der Schulleitung mit der Ansprechpartnerin im Vorfeld einer Entscheidung kann die Arbeit erleichtern. Die Letztverantwortung für die Beachtung und Umsetzung gleichstellungsrechtlicher Vorgaben bleibt bei der Schulleiterin bzw. beim Schulleiter.

Ersatzschulen können per Dienstanweisung das LGG für anwendbar erklären


Weiterführende Informationen

Forum

Informationen für Ansprechpartnerinnen in einem geschlossenen Bereich.

Fortbildung

Angebote für AfG der BR Arnsberg und der Fortbildungsakademie Herne

Info-Bereich

Kurzlink zu dieser Seite: www.bra.nrw.de/328968