Aufsicht über die ÖBVermIng 
Neben den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörde wirken die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen/-ingenieure (ÖbVermIng) als Organe des amtlichen Vermessungswesens an den Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters mit. Im Regierungsbezirk Arnsberg sind ca. 100 ÖbVermIng zugelassen. Der weitaus größte Teil der Liegenschaftsvermessungen wird durch sie ausgeführt.
Nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW vom 1. März 2005 sind die im Land NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure befugt, Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrzunehmen. Gemäß ihrer Berufsordnung (ÖbVerming BO NRW) vom 15. Dezember 1992 wirken die ÖbVermIng als Organe des öffentlichen Vermessungswesens an zahlreichen hoheitlichen Vermessungsaufgaben, u. a. der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen, mit. Da die ÖbVermIng insofern staatliche Aufgaben durchführen, unterliegen sie auch einer staatlichen Aufsicht, die die Bezirksregierungen wahrnehmen.
Die Aufsicht über die ÖbVermIng durch die Bezirksregierung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im amtlichen Vermessungswesen, insbesondere im Liegenschaftskataster, von dem vor allem Grundeigentümer und Bauwillige profitieren.
Weiterführende Informationen
Zulassung
Voraussetzungen und Bedingungen zur Zulassung im Regierungsbezirk ArnsbergBeantragung von Vermessungsgenehmigungen
Voraussetzungen und Nachweise für die Erteilung von Vermessungsgenehmigungen I und IIVerzicht auf ÖbVermIng Zulassung - Abwicklung einer Geschäftsstelle
Formalien für die Rückgabe der ZulassungLinkliste
Wesentliche Gesetze und VerordnungenInfo-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Eichungwww.bra.nrw.de/510090 [pdf, 29KB]Hinweise zur Wahrnehmung der Eichpflicht von Vermessungsinstrumenten
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Zulassung von ÖbVermIngwww.bra.nrw.de/510030