Beglaubigungen und Apostillen 
Das Dezernat 21 der Bezirksregierung bestätigt Urkunden, die innerhalb des Regierungsbezirks ausgestellt worden sind. Bestätigt werden Urkunden die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Diese Urkunden sollen nach internationalen Übereinkommen in ihrer Echtheit bestätigt werden. Hierdurch soll Missbrauch vorgebeugt werden.
Durch eine Beglaubigung oder eine Apostille wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher die/der Unterzeichnende gehandelt hat und die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.
Deutsche Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, werden beglaubigt oder mit einer Apostille versehen. Die Apostille wird aufgrund eines UN-Abkommens, dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 ausgestellt, wenn zwischenzeitlich das Land, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll, dem genannten UN-Abkommen beigetreten ist.