Bodenordnung


Als Flurbereinigungsbehörde führt die Bezirksregierung Bodenordnungsverfahren im ländlichen Bereich im Regierungsbezirk Arnsberg (und zum Teil in Grenzgebieten anderer Regierungsbezirke) durch:
- Flurbereinigungsverfahren
- Verfahren zur Zusammenlegung von Waldgenossenschaften
- Verfahren zur Ablösung von auf altem Herkommen beruhenden Rechten
Im Rahmen dieser Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel für bestimmte Maßnahmen, wie etwa für Neuvermessungen, Wegebau und die Erstellung landschaftsgestaltender Anlagen.
Die Bezirksregierung nimmt in Bodenordnungsverfahren treuhänderisch die Interessen der Grundeigentümer/innen und sonstigen Rechtsinhaber/innen wahr. Sie sieht sich dabei dem Kooperationsprinzip verpflichtet und tritt für Bürgernähe ein. Deshalb
- bezieht sie die Öffentlichkeit, insbesondere die Betroffenen, frühzeitig und umfangreich in die Planungsprozesse mit ein.
- wägt sie Interessen objektiv und neutral gegeneinander ab.
- trägt sie dafür Sorge, dass Enteignungen für Dritte (zum Beispiel für den Straßenbau) vermieden werden.
Ziele ländlicher Bodenordnungsverfahren
- Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft:
Zersplitterter Besitz mit zu kleinen und unzweckmäßig geformten Grundstücken wird für eine zeitgemäße Bewirtschaftung zusammengelegt. Auch die ländliche Infrastruktur wird verbessert. Aus mehreren Waldgenossenschaften wird eine einzige Waldgenossenschaft gebildet.
- Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerentwicklung:
Flächenintensive Vorhaben werden eigentumsrechtlich vorbereitet: Durch Kauf und Tausch von Grundstücken werden Nutzungskonflikte weitestgehend aufgelöst. Heimische Gehölze und Obstbäume werden gepflanzt, Biotope hergestellt und gesichert.
- Unterstützung von Infrastrukturvorhaben:
Für Infrastrukturvorhaben, etwa für Verkehrsanlagen oder für Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Siedlungsentwicklung, werden Flächen bereitgestellt.
- Dorfentwicklung:
Im Rahmen einer dorfgerechten Gestaltung von Straßen, Plätzen, Fußwegen und Grünanlagen werden die Eigentumsverhältnisse neu geordnet.
Weiterführende Informationen
Übersicht über Bodenordnungsverfahren
Übersicht über Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungs- und dem Gemeinschaftswaldgesetz im Regierungsbezirk Arnsberg und in grenznahen Gebieten anderer Regierungsbezirke.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
-
Gerhard Beine
Telefon 02931 82-5501
Telefax 02931 82-47003
E-Mail gerhard.beine@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Hermelsbacher Weg 15
57072 Siegen
Verwandte Themen:
-
Förderung der Dorfentwicklung
Die Bezirksregierung bewilligt Mittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes für die Dorfentwicklung im Regierungsbezirk. Ziel ist es, die Attraktivität des ländlichen Raums als Lebensmittelpunkt der Bürger(innen) zu erhalten. -
Förderprogramm LEADER für ländliche Gebiete (EU)
LEADER-Regionen können Zuwendungen für innovative Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Landwirtschaft sowie erhöhte Fördersätze für andere Maßnahmen erhalten. Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es zwei LEADER-Regionen. -
Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK)
Projekte zur Dorfentwicklung werden vorrangig gefördert, wenn für die Region ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) erarbeitet wurde.
Informationen zum Thema im Internet:
- Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- Informationen zur Bodenordnung und den Verfahrensarten
- Informationen zur Förderung der ländlichen Entwicklung
- Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Geodaten-Informationssystem ländliche Entwicklung (GISILE)