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Bereich: Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr > Entwicklung ländlicher Gebiete

Bodenordnung Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Landwirtschaftliche Flächen

Als Flurbereinigungsbehörde führt die Bezirksregierung Bodenordnungsverfahren im ländlichen Bereich im Regierungsbezirk Arnsberg (und zum Teil in Grenzgebieten anderer Regierungsbezirke) durch:

  • Flurbereinigungsverfahren
  • Verfahren zur Zusammenlegung von Waldgenossenschaften
  • Verfahren zur Ablösung von auf altem Herkommen beruhenden Rechten

Im Rahmen dieser Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel für bestimmte Maßnahmen, wie etwa für Neuvermessungen, Wegebau und die Erstellung landschaftsgestaltender Anlagen.

Die Bezirksregierung nimmt in Bodenordnungsverfahren treuhänderisch die Interessen der Grundeigentümer/innen und sonstigen Rechtsinhaber/innen wahr. Sie sieht sich dabei dem Kooperationsprinzip verpflichtet und tritt für Bürgernähe ein. Deshalb

  • bezieht sie die Öffentlichkeit, insbesondere die Betroffenen, frühzeitig und umfangreich in die Planungsprozesse mit ein.
  • wägt sie Interessen objektiv und neutral gegeneinander ab.
  • trägt sie dafür Sorge, dass Enteignungen für Dritte (zum Beispiel für den Straßenbau) vermieden werden.
      

Ziele ländlicher Bodenordnungsverfahren
 

  • Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft:
    Zersplitterter Besitz mit zu kleinen und unzweckmäßig geformten Grundstücken wird für eine zeitgemäße Bewirtschaftung zusammengelegt. Auch die ländliche Infrastruktur wird verbessert. Aus mehreren Waldgenossenschaften wird eine einzige Waldgenossenschaft gebildet.
     
  • Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerentwicklung:
    Flächenintensive Vorhaben werden eigentumsrechtlich vorbereitet: Durch Kauf und Tausch von Grundstücken werden Nutzungskonflikte weitestgehend aufgelöst. Heimische Gehölze und Obstbäume werden gepflanzt, Biotope hergestellt und gesichert.
     
  • Unterstützung von Infrastrukturvorhaben:
    Für Infrastrukturvorhaben, etwa für Verkehrsanlagen oder für Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Siedlungsentwicklung, werden Flächen bereitgestellt.
     
  • Dorfentwicklung:
    Im Rahmen einer dorfgerechten Gestaltung von Straßen, Plätzen, Fußwegen und Grünanlagen werden die Eigentumsverhältnisse neu geordnet.

Weiterführende Informationen

Übersicht über Bodenordnungsverfahren

Übersicht über Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungs- und dem Gemeinschaftswaldgesetz im Regierungsbezirk Arnsberg und in grenznahen Gebieten anderer Regierungsbezirke.

Info-Bereich

Ansprechpartner/innen:

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