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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Bodenschutz, Altlasten und Förderung Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Förderung für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes


Gemeinden, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen des privaten Rechts (in Sonderfällen) können Zuwendungen erhalten.

Was wird gefördert?

  • Untersuchungen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen
  • Gebietsbezogene Datenrecherchen
  • Maßnahmen zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen
  • Gefährdungsabschätzung einschließlich notwendiger historischer Recherchen
  • Sanierungsuntersuchung
  • Erstellung von Sanierungsplänen
  • Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen
  • Planung und Durchführung von Arbeitschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen
  • Entwurf-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung von Einzelmaßnahmen
  • geeignete Sicherungsmaßnahmen usw.

Eine abschließende Aufzählung der möglichen Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes"

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Gesellschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiigung (in Sonderfällen)
  • Eigenbetriebe der Gemeinden und  Kreise bzw. der Gemeindeverbände

Zuwendungshöhe: 80 % der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 20.000,00 €  Zuwendungsbetrag

Besonderheiten:

  • Die Förderung erfolgt nach Dringlichkeit. Hierzu wird der Grad der Umweltgefährdung bewertet und eine Dringlichkeitsliste (Förderprogramm) dem Regionalrat vorgelegt.
  • Bei akuter Gefahr sind Förderungen außerhalb der Dringlichkeitsliste möglich.

Weiterführende Informationen

Zuwendung zur Sanierung kieselrotverunreinigter Flächen

Gemeinden und Gemeindeverbände können für die Sanierung von kieselrotverunreinigter Flächen eine Zuwendung erhalten

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