Denkmalförderung

Kommunale, kirchliche und private Eigentümer(innen) eingetragener Denkmäler in Nordrhein-Westfalen können für Maßnahmen zu deren Schutz und Pflege projektbezogene Zuschüsse des Landes erhalten.
Ablauf des Verfahrens
- Für die Maßnahme muss zunächst eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Denkmalbehörde der zuständigen Kommune eingeholt werden.
- Der Antrag ist schriftlich und in zweifacher Ausfertigung über die Denkmalbehörde der zuständigen Kommune an die Bezirksregierung zu richten.
- Die Antragsfrist endet jeweils am 1. Oktober des Jahres, das dem Förderjahr vorausgeht.
- Die Arbeiten dürfen erst beginnen, wenn die Förderzusage erteilt wurde. Ausnahmen sind nur in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung möglich.
- Die Zuwendung wird ausgezahlt, wenn die Maßnahme fertiggestellt wurde.
Förderhöhe
Die Höhe der Zuwendung richtet sich in erster Linie nach den im Einzelfall festgestellten denkmalbedingten zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie beträgt
- höchstens 40 bis 50 Prozent bei Kommunen.
- höchstens 33 Prozent bei Privaten und Kirchen.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
-
Karl-Heinz Bauerdick
Telefon 02931 82-3438
Telefax 02931 82-40275
E-Mail karl-heinz.bauerdick@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
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Uwe Fromm
Dezernent
Telefon 02931 82-3345
Telefax 02931 82-40209
E-Mail uwe.fromm@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 2
59821 Arnsberg
Downloads:
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Antragsformularwww.bra.nrw.de/369831 [doc, 95KB]
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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Arbeiten am oder im Bereich eines Denkmals sind nur in Absprache mit der Denkmalbehörde zulässig. Die Bezirksregierung ist zuständig für alle Denkmäler im Regierungsbezirk, deren Eigentümer beziehungsweise Nutzer der Bund oder das Land ist.