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Bereich: Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr > Entwicklung ländlicher Gebiete

Denkmalförderung Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr Gehört zum Bereich Kultur, Migration, Gesundheit, Sport

Eingerüstete Türme der Wiesenkirche in SoestKommunale, kirchliche und private Eigentümer(innen) eingetragener Denkmäler in Nordrhein-Westfalen können für Maßnahmen zu deren Schutz und Pflege projektbezogene Zuschüsse des Landes erhalten.

Ablauf des Verfahrens

  • Für die Maßnahme muss zunächst eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Denkmalbehörde der zuständigen Kommune eingeholt werden.
  • Der Antrag ist schriftlich und in zweifacher Ausfertigung über die Denkmalbehörde der zuständigen Kommune an die Bezirksregierung zu richten.
  • Die Antragsfrist endet jeweils am 1. Oktober des Jahres, das dem Förderjahr vorausgeht.
  • Die Arbeiten dürfen erst beginnen, wenn die Förderzusage erteilt wurde. Ausnahmen sind nur in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung möglich.
  • Die Zuwendung wird ausgezahlt, wenn die Maßnahme fertiggestellt wurde.

Förderhöhe

Die Höhe der Zuwendung richtet sich in erster Linie nach den im Einzelfall festgestellten denkmalbedingten zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie beträgt

  • höchstens 40 bis 50 Prozent bei Kommunen.
  • höchstens 33 Prozent bei Privaten und Kirchen.

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