Bezirksregierung
Arnsberg
Glasgefäße auf einem Labortisch.

Gentechnik

Die Gentechnik beschreibt die Summe aller Methoden der Isolierung, Charakterisierung, Vermehrung und Neukombination von Genen auch über Artgrenzen hinweg. Dabei kommen biologische, molekularbiologische, chemische und physikalische Methoden zum Einsatz, um Mikroorganismen, Viren, Zell- und Gewebekulturen sowie Tiere und Pflanzen genetisch zu verändern. Es entstehen sogenannte gentechnisch veränderte Organismen (GVO) mit neuen Eigenschaften.

Der rechtliche Rahmen für die Anwendung der Gentechnik wird durch das deutsche Gentechnikgesetz (GenTG) und seine Verordnungen (unter anderem Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung, Gentechnik-Verfahrensverordnung, Gentechnik-Notfallverordnung) sowie durch Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU) umgesetzt.

Das Gentechnikgesetz dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, der Umwelt, von Tieren, Pflanzen und Sachgütern vor gentechnischen Verfahren und Produkten und der Vorbeugung solcher Gefahren. Des Weiteren setzt das Gentechnikgesetz den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Gentechnik.

Zur Umsetzung der Vorgaben des Gentechnikgesetzes sieht der Gesetzgeber vorbeugende staatliche Kontrollen in Form von Zulassungsverfahren sowie eine nachgehende staatliche Überwachung vor.

Die Bezirksregierung Arnsberg ist Überwachungsbehörde für gentechnische Vorhaben im Regierungsbezirk Arnsberg.