Heilpraktikerin und Heilpraktiker 
Wer die Heilkunde ausübt, ohne eine ärztliche Approbation zu besitzen, braucht dazu eine staatliche Genehmigung nach dem Heilpraktikergesetz. Man ist dann berechtigt, die Tätigkeitsbezeichnung "Heilpraktikerin" oder "Heilpraktiker" zu führen.
Die Zulassung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker erhält man, wenn man eine amtlich durchgeführte Kenntnisüberprüfung bestanden hat.
Für den Regierungsbezirk Arnsberg erfolgt die Kenntnisüberprüfung zentral beim
Oberbürgermeister der Stadt Dortmund
- Gesundheitsamt -
Hövelstraße 8
44122 Dortmund
Tel.: 0231 50-0
Dort erhalten Sie konkrete Informationen zu notwendigen Nachweisen und Anforderungen.
Unter den externen Links können Sie sich über folgende gesetzlichen Vorschriften informieren:
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, und Soziales v. 14.8.2008 – III C 6 – 0401.1
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Anna Tenner
Telefon 02931 82-2364
Telefax 02931 82-40910
E-Mail anna.tenner@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg