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Linienbestimmung für Landesstraßen Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr

Für die in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommenen Vorhaben muss in der Regel eine Linienbestimmung durchgeführt werden.

Als Regionalplanungsbehörde führt die Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau das Linienabstimmungsverfahren durch für Landesstraßen

  • im Hochsauerlandkreis,
  • im Märkischen Kreis,
  • im Kreis Olpe,
  • im Kreis Siegen-Wittgenstein und
  • im Kreis Soest.

Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist zuständig für das Linienabstimmungsverfahren für Landesstraßen

  • in den Städten Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne,
  • im Ennepe-Ruhr-Kreis und
  • im Kreis Unna.

Die Träger öffentlicher Belange und der Regionalrat werden von der Bezirksregierung, die Bürger(innen) vom Landesbetrieb Straßenbau am Linienabstimmungsverfahren beteiligt. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird in die Abwägung der Belange bei der Planung und Linienführung mit einbezogen.

Nach Abschluss des Verfahrens bestimmt die Regionalplanungsbehörde mit Zustimmung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Linienführung.

Für die Linienbestimmung von Bundesfernstraßen im Regierungsbezirk Arnsberg ist der Landesbetrieb Straßenbau zuständig.


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