Produktsicherheit: Hersteller/innen, Bevollmächtigrte oder Importeure melden gefährliche Produkte 
Wenn Hersteller/innen, deren Bevollmächtigte oder Importeurinnen/Importeure mit Sitz im Regierungsbezirk erfahren, dass bei einem ihrer Produkte ein Mangel aufgetreten ist, durch den die Sicherheit oder die Gesundheit von Verbraucherinnen/Verbrauchern gefährdet werden kann, müssen sie das der Marktüberwachungsbehörde – hier die Bezirksregierung - melden.
Umfang der Meldung
Die Meldung der gefährlichen Produkte muss zumindest folgende Informationen enthalten:
- Angaben, die eine genaue Identifizierung des betreffenden Produkts oder Produktpostens ermöglichen,
- eine Beschreibung der von dem betreffenden Produkt ausgehenden Gefahr;
- verfügbare Informationen, die zur Rückverfolgung des Produkts beitragen können und
- die Beschreibung der Maßnahmen, die bisher ergriffen wurden, um Gefahren für die Verbraucher abzuwenden.
Meldung an die örtliche Marktüberwachungsbehörde
Mit dem Meldeformular im Downloadbereich können diese Informationen direkt der Bezirksregierung Arnsberg zugeleitet werden.
Meldung beim Vertrieb von Produkten im EU-Ausland
Wenn das Produkt nicht nur in Deutschland, sondern auch in weiteren Mitgliedsländern der Europäische Union vertrieben wurde, sind die Marktüberwachungsbehörden in den betroffenen Staaten ebenfalls zu informieren. Für diese Meldungen hat die Kommission der Europäischen Union ein Internet-basiertes System eingerichtet, das „GPSD Business Application“. Zugang zu diesem System haben die Unternehmen über die von der Kommission eingerichtete Website für allgemeine Produktsicherheit unter https://webgate.ec.europa.eu/gpsd-ba/. Auf dieser Website können die Unternehmen das Meldeformular online ausfüllen und versenden. Die fertige Meldung wird in die Datenbank eingestellt und unverzüglich an die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten übermittelt.
Die Informationsweitergabe über die GPSD Business Application ist vertraulich. Zugang zu den dort eingestellten Informationen in der Datenbank haben nur die Behörden der Mitgliedstaaten, also weder Unternehmen noch Verbraucher.
Ergänzende Hinweise
Mit der Übersendung des Meldeformulars bzw. der Nutzung der GPSD Business Application kommen Hersteller/innen, Importeurinnen/Importeure und Händler/innen nachweislich ihrer Meldepflicht nach § 6 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nach. Unterbleibt eine solche Meldung oder erfolgt sie nicht rechtzeitig beziehungsweise unvollständig, kann das mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro geahndet werden.
Die Bezirksregierung
- unterstützt Hersteller/innen, Importeurinnen/Importeure und Händler/innen bei der Beurteilung, ob ein Produkt unsicher ist,
- berät sie zur weiteren Vorgehensweise, um die Gefahren für Verwender/innen oder Verbraucher/innen einzudämmen,
- prüft, ob die eingeleiteten Maßnahmen (zum Beispiel Rückrufaktionen) ausreichen und
- ermittelt alle weiteren Vertriebswege des Produkts und informiert gegebenenfalls dort zuständige Behörden.
Weiterführende Informationen
Produkthaftung der Händlerinnen und Händler
Händler/innen müssen gefährliche Produkte melden. Verkaufen sie Produkte, deren Hersteller/in oder Importeur/in nicht erkennbar ist, haften sie für die entstandenen Schäden. Einfache Prüfkriterien können Indizien für mangelhafte Produkte liefern.Rückrufmanagement für gefährliche Produkte
Um hohe Kosten und Imageverlust durch den Rückruf gefährlicher Produkte zu vermeiden beziehungsweise zu begrenzen, sollten Hersteller/innen, Importeurinnen/Importeure und bestimmte Händler/innen ein Rückrufmanagement einführen.Sicherheitskennzeichen
Sichere Produkte kann man häufig schon an bestimmten Kennzeichen auf dem Produkt oder der Verpackung erkennen. Sind bei einem Produkt bestimmte Bedingungen nicht erfüllt, sollten Verbraucher/innen und Händler/innen die Hände davon lassen.Info-Bereich
Downloads:
Informationen zum Thema im Internet:
- Arbeitsschutzportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
- Formular zur Meldung gefährlicher Produkte
- Europäische Union
- Leitlinien der Europäischen Union für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter
- Informationsflyer der Europäischen Kommission zur Meldung gefährlicher Verbraucherprodukte
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)