Raumordnungsverfahren

Für raumbedeutsame Projekte mit überörtlicher Bedeutung führt die Bezirksregierung Arnsberg Raumordnungsverfahren (ROV) durch. Solche Projekte sind zum Beispiel die Errichtung von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen sowie von Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 30 Zentimetern.

Die Bezirksregierung ist Regionalplanungsbehörde für Vorhaben
- im Hochsauerlandkreis,
- im Märkischen Kreis,
- im Kreis Olpe,
- im Kreis Siegen-Wittgenstein und
- im Kreis Soest.
Für Raumordnungsverfahren
- in den Städten Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne,
- im Ennepe-Ruhr-Kreis und
- im Kreis Unna
ist als Regionalplanungsbehörde der Regionalverband Ruhr (RVR) zuständig.
Sechs Monate, nachdem der Träger des Vorhabens die vollständigen Verfahrensunterlagen vorgelegt hat, muss das Raumordnungsverfahren abgeschlossen sein. Die Träger öffentlicher Belange, etwa die Kommunen, werden von der Regionalplanungsbehörde am Verfahren beteiligt.
Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist die Raumordnerische Beurteilung mit Begründung. Sie ist von den am Raumordnungsverfahren Beteiligten zu berücksichtigen.
Gesetzliche Grundlage ist das Landesplanungsgesetz NRW im Zusammenhang mit den Verordnungen zum Landesplanungsgesetz.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Verwandte Themen:
-
Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg
Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. -
Regionalentwicklung
Regionalentwicklung ist die zielorientierte Planung, Koordination und Steuerung von Maßnahmen für eine bestmögliche Entwicklung einer Region.