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Bereich: Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr > Regionalrat und Regionalentwicklung

Raumordnungsverfahren Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr Gehört zum Bereich Energie, Bergbau

Meldung vom 28.10.2011

Raumordnungsverfahren beendet

Trasse für Hochspannungsleitung festgelegt Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr Gehört zum Bereich Energie, Bergbau

Der erste Planungsschritt für den Bau einer Höchstspannungsfreileitung von Dortmund-Kruckel nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz ist abgeschlossen. Die für das Projekt erforderliche raumordnerische Beurteilung für den in Nordrhein-Westfalen liegenden Trassenverlauf wird am 29. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht.   mehr...

Für raumbedeutsame Projekte mit überörtlicher Bedeutung führt die Bezirksregierung Arnsberg Raumordnungsverfahren (ROV) durch. Solche Projekte sind zum Beispiel die Errichtung von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen sowie von Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 30 Zentimetern.

Hochspannungsfreileitung

Die Bezirksregierung ist Regionalplanungsbehörde für Vorhaben

  • im Hochsauerlandkreis,
  • im Märkischen Kreis,
  • im Kreis Olpe,
  • im Kreis Siegen-Wittgenstein und
  • im Kreis Soest.

Für Raumordnungsverfahren

  • in den Städten Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne,
  • im Ennepe-Ruhr-Kreis und
  • im Kreis Unna

ist als Regionalplanungsbehörde der Regionalverband Ruhr (RVR) zuständig.

Sechs Monate, nachdem der Träger des Vorhabens die vollständigen Verfahrensunterlagen vorgelegt hat, muss das Raumordnungsverfahren abgeschlossen sein. Die Träger öffentlicher Belange, etwa die Kommunen, werden von der Regionalplanungsbehörde am Verfahren beteiligt.

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist die Raumordnerische Beurteilung mit Begründung. Sie ist von den am Raumordnungsverfahren Beteiligten zu berücksichtigen.

Gesetzliche Grundlage ist das Landesplanungsgesetz NRW im Zusammenhang mit den Verordnungen zum Landesplanungsgesetz.


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