Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg 
Was ist ein Regionalplan?
Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Grundlage sind das Landesentwicklungsprogramm und der Landesentwicklungsplan.
Darstellungen im Regionalplan werden textlich und zeichnerisch vorgenommen. Bei raumbedeutsamen Planungen müssen die zeichnerischen und die als "Ziele" gekennzeichneten textlichen Festlegungen zwingend beachtet werden; die als "Grundsätze" gekennzeichneten textlichen Festlegungen müssen von den Kommunen im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden. Mit den Erläuterungen werden Ziele und Grundsätze begründet und Hinweise zur Umsetzung für nachgeordnete Planungsebenen gegeben. Außerdem sind Schaubilder und Karten Bestandteil der Erläuterungen.
Die Teilabschnitte des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg gliedert sich in vier räumliche Teilabschnitte:
- Kreis Soest und Hochsauerlandkreis
- Oberbereich Siegen (Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein)
- Oberbereich Dortmund – Westlicher Teil (Dortmund, Hamm und Kreis Unna)
- Oberbereiche Bochum und Hagen (Bochum, Hagen, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis)

Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans
Die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans im Bezirk trifft der Regionalrat. Wichtige Grundlagen dafür sind die Strukturdaten und das Raumordnungskataster, die im Dezernat 32 der Bezirksregierung (Regionalentwicklung) vorgehalten werden. Das für die Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans maßgebliche Verfahren ist im Raumordnungsgesetz (ROG) sowie im Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW geregelt.
Die Regionalpläne werden der Landesplanungsbehörde angezeigt. Derzeit ist dies die Staatskanzlei des Landes NRW. Mit der Bekanntmachung werden die Regionalpläne Ziele der Raumordnung.
Auch nach einer Fortschreibung ist der Regionalplan an neue Erfordernisse anzupassen und durch entsprechende Änderungsverfahren zu aktualisieren.
Weiterführende Informationen
Teilabschnitt Kreis Soest & Hochsauerlandkreis
Der derzeit gültige Regionalplan-Teilabschnitt für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis ist seit März 2012 rechtsverbindlich.Oberbereich Siegen
Der rechtskräftige Regionalplan-Teilabschnitt "Oberbereich Siegen": Textliche und zeichnerische Festlegungen, Erläuterungskarten, Umweltbericht, Begründung und Zusammenfassende UmwelterklärungOberbereich Dortmund - Westlicher Teil
Der Regionalplan für den "Oberbereich Dortmund – Westlicher Teil" ist seit August 2004 rechtsverbindlich. Bisher erfolgten 4 Änderungen. Seit dem 21.10.2009 liegt die regionalplanerische Zuständigkeit beim RVR.Oberbereiche Bochum/Hagen
Der Regionalplan für die Oberbereiche Bochum und Hagen ist am 27.09.2000 und 17.07.2001 rechtskräftig geworden. Bisher erfolgten 8 Änderungen. Die regionalplanerische Zuständigkeit liegt mit Ausnahme des Märkischen Kreises seit dem 21.10.2009 beim RVR.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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für die Führung von Fortschreibungsverfahrenwww.bra.nrw.de/411314
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für Grundlagen der Regionalentwicklung, Statistik und Flächenbedarfsermittlungwww.bra.nrw.de/411270
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für landesplanerische Beurteilung großflächigen Einzelhandelswww.bra.nrw.de/412174
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für Siedlungsentwicklungwww.bra.nrw.de/411498
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für Technische Infrastruktur und Verkehrwww.bra.nrw.de/411667
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für Bereiche der Rohstoffsicherungwww.bra.nrw.de/411713
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für Bereiche zur Freiraumentwicklungwww.bra.nrw.de/411906
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für Regionalplan-Darstellungen/Kartographiewww.bra.nrw.de/412038
Downloads:
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