Kurzlink: www.bra.nrw.de/276096
Bereich: Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr > Regionalrat und Regionalentwicklung

Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr

Meldung vom 27.01.2012

Ferienparkplanungen in der Gemeinde Bestwig

Runder Tisch hat Beratungen aufgenommen Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr

Der Regionalrat hatte in seiner letzten Sitzung am 8. Dezember 2011 die Empfehlung ausgesprochen, das Projekt einer Ferienhaussiedlung in der Gemeinde Bestwig zunächst an einem Runden Tisch zu diskutieren, bevor ein dafür notwendiges Regionalplanverfahren eingeleitet wird.   mehr...

Was ist ein Regionalplan?

Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Grundlage sind das Landesentwicklungsprogramm und der Landesentwicklungsplan.

Darstellungen im Regionalplan werden textlich und zeichnerisch vorgenommen. Bei raumbedeutsamen Planungen müssen die zeichnerischen und die als "Ziele" gekennzeichneten textlichen Festlegungen zwingend beachtet werden; die als "Grundsätze" gekennzeichneten textlichen Festlegungen müssen von den Kommunen im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden. Mit den Erläuterungen werden Ziele und Grundsätze begründet und Hinweise zur Umsetzung für nachgeordnete Planungsebenen gegeben. Außerdem sind Schaubilder und Karten Bestandteil der Erläuterungen.

Die Teilabschnitte des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg gliedert sich in vier räumliche Teilabschnitte:

  • Kreis Soest und Hochsauerlandkreis
  • Oberbereich Siegen (Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein)
  • Oberbereich Dortmund – Westlicher Teil (Dortmund, Hamm und Kreis Unna)
  • Oberbereiche Bochum und Hagen (Bochum, Hagen, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis)

 

Übersichtskarte des Regionalplans

 

Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans

Die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans im Bezirk trifft der Regionalrat. Wichtige Grundlagen dafür sind die Strukturdaten und das Raumordnungskataster, die im Dezernat 32 der Bezirksregierung (Regionalentwicklung) vorgehalten werden. Das für die Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans maßgebliche Verfahren ist im Raumordnungsgesetz (ROG) sowie im Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW geregelt.

Die Regionalpläne werden der Landesplanungsbehörde angezeigt. Derzeit ist dies die Staatskanzlei des Landes NRW. Mit der Bekanntmachung werden die Regionalpläne Ziele der Raumordnung.

Auch nach einer Fortschreibung ist der Regionalplan an neue Erfordernisse anzupassen und durch entsprechende Änderungsverfahren zu aktualisieren.


Weiterführende Informationen

Teilabschnitt Kreis Soest & Hochsauerlandkreis

Der derzeit gültige Regionalplan-Teilabschnitt für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis ist seit März 2012 rechtsverbindlich.

Oberbereich Siegen

Der rechtskräftige Regionalplan-Teilabschnitt "Oberbereich Siegen": Textliche und zeichnerische Festlegungen, Erläuterungskarten, Umweltbericht, Begründung und Zusammenfassende Umwelterklärung

Oberbereich Dortmund - Westlicher Teil

Der Regionalplan für den "Oberbereich Dortmund – Westlicher Teil" ist seit August 2004 rechtsverbindlich. Bisher erfolgten 4 Änderungen. Seit dem 21.10.2009 liegt die regionalplanerische Zuständigkeit beim RVR.

Oberbereiche Bochum/Hagen

Der Regionalplan für die Oberbereiche Bochum und Hagen ist am 27.09.2000 und 17.07.2001 rechtskräftig geworden. Bisher erfolgten 8 Änderungen. Die regionalplanerische Zuständigkeit liegt mit Ausnahme des Märkischen Kreises seit dem 21.10.2009 beim RVR.

Info-Bereich

Kurzlink zu dieser Seite: www.bra.nrw.de/276096